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27.06.2009

La Chaux-de-Fonds und Le Locle werden Unesco-Welterbe

Einzigartige Zeugen der Städtebauentwicklung während der Industrialisierung

Das Welterbekomitee der Unesco hat sich deutlich für die Aufnahme der "Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds / Le Locle" in die Welterbeliste ausgesprochen und dabei die Qualität des schweizerischen Kandidaturdossiers besonders hervorgehoben. Das Komitee ist damit der Empfehlung von Icomos (International Council on Monuments and Sites) gefolgt. Mit dieser Aufnahme besitzt die Schweiz nun zehn als Welterbe anerkannte Stätten.

Mit der Ernennung zum Welterbe werden die ausdauernden Bemühungen des Kandidaturkomitees und der Städte La Chaux-de-Fonds und Le Locle sowie des Kantons Neuenburg in Zusammenarbeit mit dem Bund belohnt. Die "Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds / Le Locle" wurde der Unesco in ihrer Qualität als Kulturlandschaft im Wandel präsentiert. Die Eidgenossenschaft reichte die Kandidatur Ende 2007 ein.

La Chaux-de-Fonds und Le Locle liegen rund 130km von Basel. Sie sind einzigartige, aussergewöhnliche Zeugen der Städtebauentwicklung während der gesamten Zeit der Industrialisierung. Hier entstand eine Stadtlandschaft, die Uhrenfirmen und Wohngebiete bewusst und eng miteinander verband. Aus zwei Dörfern auf 1000 Metern Höhe wurden innerhalb weniger Jahrzehnte zwei Weltzentren der Uhrenindustrie.

Über 850 Unesco World Heritage Sites – zehn davon in der Schweiz

Die Unesco-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde von der Schweiz 1975 unterzeichnet. Ihr wichtigstes Ziel ist der Schutz und die Erhaltung ausserordentlicher Kulturdenkmäler und einmaliger Naturphänomene, indem diese unter die Schirmherrschaft der ganzen Menschheit gestellt werden.

Die Liste des Welterbes umfasste bisher neun schweizerische Stätten. Dabei waren die Altstadt von Bern, das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair und der Stiftsbezirk St. Gallen die ersten, die vor 26 Jahren in die Liste der Unesco aufgenommen wurden. Die drei Burgen sowie die Befestigungsmauern von Bellinzona, die Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn, der Monte San Giorgio, die Weinbauterrassen des Lavaux, die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula / Bernina und die schweizerische Tektonikarena Sardona wurden zwischen 2000 und 2008 in die Welterbeliste aufgenommen.


Kandidatur "Architektur und Städtebau von Le Corbusier": Entscheid verschoben

Das Welterbekomitee hat an seiner 33. Sitzung in Sevilla neben der Kandidatur von La Chaux-de-Fonds und Le Locle auch über die Einschreibung des Werkes von Le Corbusier beraten. Der Entscheid wurde auf 2010 verschoben. Beim Dossier Le Corbusier handelt sich um eine transnationale serielle Kandidatur: Der Vorschlag umfasst 21 Objekte Le Corbusiers in Frankreich, der Schweiz, Argentinien, Belgien und Deutschland und wurde unter der Leitung Frankreichs erarbeitet. In der Schweiz gehören die Maison Blanche und die Villa Schwob in La Chaux-de-Fonds, die Petite Maison in Corseaux und der Immeuble Clarté in Genf zur Serie der Werke, welche die Bedeutung Le Corbusiers für die moderne Architektur repräsentiert. Auch die Ronchamp-Kapelle bei Belfort (97km von Basel) figuriert auf der Liste.

Icomos, die beratende Organisation der Unesco, hatte im Vorfeld die Kandidatur zur Ablehnung im Sinne einer vollständigen Überarbeitung empfohlen mit der Begründung, das Werk eines Architekten könne grundsätzlich nicht als Objekt von aussergewöhnlichem universellen Wert auf der Welterbeliste eingeschrieben werden.

Das Welterbekomitee ist dieser Empfehlung nicht gefolgt. Es verlangt lediglich die Ergänzung des Dossiers mit wenigen zusätzlichen technischen Elementen, so dass die Kandidatur nächstes Jahr noch einmal dem Welterbekomitee vorgelegt werden kann. Das Bundesamt für Kultur, welches die Kandidatur für die Schweiz betreut, wird in Zusammenarbeit mit den anderen Staaten die Ergänzungen vornehmen.


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