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02.09.2009

Probleme beim Versand der neuen AHV-Ausweise

Nachsenden oder Ausweis ohne Rückmeldung vernichten

Letztes Jahr wurden neue 13-stellige AHV-Nummern eingeführt. Weil die Privatadressen der Versicherten den Ausgleichskassen nicht bekannt sind, werden die neuen AHV-Ausweise an den letzten bekannten Arbeitgeber verschickt. Gerade im Gastgewerbe kommt es häufig vor, dass ein Versicherter nicht mehr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. Im Falle von Kurzzeit-Engagements (z.B. bei DJs und Artisten) ist das sogar die Regel.

Was soll man nun als Arbeitgeber tun, wenn man einen solchen AHV-Ausweis zugestellt bekommt? Falls die Privatadresse des Mitarbeiters (oder des neuen Arbeitgebers) bekannt ist, kann man den AHV-Ausweis nachsenden. Es ist auch möglich, den AHV-Ausweis mit einem kurzen Vermerk an die Ausgleichskasse zu retournieren. Der Ausweis darf sogar vernichtet werden – eine Mitteilung an die Ausgleichskasse ist nicht erforderlich. Der betreffende Mitarbeiter wird dann bei nächster Gelegenheit ein Duplikat erhalten.


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