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11.01.2011

Keine Polizeistunde mehr während Baselworld und Art

Liberalisierung der Öffnungszeiten gilt nicht im Aussenbereich

Das Bau- und Verkehrsdepartement hebt ab 2011 die Polizeistunde während den beiden international bedeutenden Messen "Baselworld" und "Art Basel" auf. So soll den Bedürfnissen der internationalen Messe-Kundschaft besser entsprochen werden.

Für die Messetage der "Baselworld" und "Art" wird die Polizeistunde für Restaurationsbetriebe und Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Inhaber einer Betriebsbewilligung zur Führung eines Restaurationsbetriebes keine kostenpflichtigen Ausnahmebewilligungen mehr zu beantragen hat, um an einem oder mehreren Messetagen die ganze Nacht zu wirten.

Andere bereits verfügte betriebliche Einschränkungen (z.B. Musiklautstärke) bleiben gültig. Zum Schutz der Anwohner gilt die Liberalisierung der Öffnungszeiten nicht im Aussenbereich.

Personen, die eine Gelegenheits- und Festwirtschaft führen möchten, und Vereins- und Klubwirtschaften, welche während dieser Zeit jedermann bewirten möchten, können für jeweils 150 Franken für alle Messetage eine Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung beantragen.


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