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16.06.2011

Zahlreiche Rechtsverstösse festgestellt

Deutsche Zöllner kontrollieren 4528 Gastronomiebetriebe

Rund 1500 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten in der 21. Kalenderwoche 2011 deutschlandweit Gastronomiebetriebe. 117 Bedienstete der örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämter waren an den Prüfungen beteiligt.

Bei 1322 der insgesamt geprüften 4528 Unternehmen, also rund 30 Prozent, stellten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Anhaltspunkte auf Gesetzesverstösse fest, denen nun weiter nachgegangen wird.

Im Rahmen der Schwerpunktprüfung überprüften die Beamten bundesweit 16'792 Personen. Dabei ergaben sich 1104 Hinweise auf Rechtsverstösse. Das sind rund sieben Prozent der Fälle.

Bei den Verstössen handelt es sich im Wesentlichen um Leistungsbetrug, Scheinselbstständigkeit, um Meldepflichtverletzungen nach dem Sozialgesetzbuch, um Verstösse gegen die (branchenspezifische) Mitführungspflicht des Personalausweise und um arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstösse.

Im Aktionszeitraum wurden bereits 140 Straf- und 775 Bussgeldverfahren eingeleitet. 39 Personen wurden wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.


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