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06.04.2013

So steht es um Fümoar

Juristisches Hickhack in der Übersicht

Angesichts der vielen Verfügungen, Beschwerden und Rekurse ist es schwierig, in der Auseinandersetzung um das Fümoar-Modell in Basel die Übersicht zu behalten. Eine Orientierungshilfe.

Seit 1. April 2010 gilt in Basel-Stadt ein strenges kantonales Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Gaststätten. Ausnahmen gibt es nur für abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume (sogenannte Fumoirs).

Per 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft, welches einen Mindeststandard festlegt, es den Kantonen aber erlaubt, strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. In einigen Punkten geht das Bundesrecht weiter als die kantonale Regelung. So ist die Grösse der Fumoirs auf einen Drittel der gesamten Gastfläche beschränkt.

Die Beschäftigung von Mitarbeitern in Raucherräumen (und sogar in Raucherbetrieben bis zu einer Fläche von 80 Quadratmetern) ist gemäss Bundesgesetz hingegen erlaubt, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich zustimmen.

Im Frühling 2010 entwickelten findige Geister Vereinsmodelle, um Restaurationsbetriebe in Basel "nicht-öffentlich" zu führen und dort das Rauchen weiter zu ermöglichen. Während der LDP-Grossrat André Auderset Einzelvereine propagierte, die ursprünglich vom zuständigen Regierungsrat für zulässig betrachtet wurden, gründeten einige Wirte um den Anwalt Thierry Julliard den Verein Fümoar.

"Fümoar" funktioniert als Raucherbeizen-Netzwerk. Mit einer Mitgliederkarte zum Jahrespreis von 10 Franken können angeschlossene Restaurants, Bars und Discos in Basel besucht werden, in denen weiterhin geraucht wird. 2012 hatte der Verein 190'000 Gästemitglieder und rund 180 angeschlossene Gaststätten, was etwa einem Fünftel aller Gastbetriebe in Basel-Stadt entspricht.

Personalschutz

Das Arbeitsinspektorat des Amts für Wirtschaft und Arbeit erliess am 7. Juli 2010 Verfügungen gegen das Restaurant zum Schiefen Eck und die Diskothek Fame. Als Begründung wurde angeführt, der Arbeitsnehmerschutz sei nicht gewährleistet. Beschwerden der beiden Fümoar-Betriebe vom 9. August 2010 wurden vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt am 30. Juni 2011, also fast elf Monate später, abgewiesen.

Der Verein Fümoar resp. die beiden betroffenen Betriebe in diesem Musterverfahren rekurrierten am 17. Oktober 2011 via Regierungsrat an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, das am 25. Juni 2012 die Beschwerden abwies, worauf Fümoar die Fälle am 14. September 2012 ans Bundesgericht weiterzog. Das Bundesgericht hat ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen, was in der Praxis allerdings absolut folgenlos bleibt. Mit einem Urteil ist im Laufe des Jahres 2013 zu rechnen.

Rauchverbot in Restaurants

Für die Umsetzung des Rauchverbots in Basel-Stadt ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig, doch hielt sich dieses lange zurück. Seit Juli 2011 sind nun aber gegen 137 Fümoar-Betriebe kostenpflichtige Verfügungen ausgestellt worden. Das Rauchverbot sei einzuhalten, denn die Betriebe seien öffentlich zugänglich. Gestützt wurde diese Ansicht unter anderem auf ein Urteil des Bezirksgerichts Arbon TG, welches festhielt, ein als Restaurant geführter Verein habe den gleichen Zweck wie ein normales Restaurant.

Der Verein Fümoar wehrte sich ab 28. Juli 2011 laufend mit Rekursen an das Bau- und Verkehrsdepartement, welches die Rekurse vorerst sistierte, die Sistierung dann aber nach den Verwaltungsgerichtsurteilen vom 25. Juni 2012 aufhob.

Fümoar rekurrierte am 20. Juli 2012 dagegen auch wieder via Regierungsrat. Am 10. Dezember 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht Basel-Stadt die Sistierungsaufhebung. Seit 1. Juli 2012 wurden vom Bau- und Verkehrsdepartement alle 137 Rekurse abgewiesen, worauf Fümoar ab 6. Dezember 2012 einmal mehr mit aberdutzenden von Fällen an den Gesamtregierungsrat gelangte.

Am 7. Februar 2013 wies das Verwaltungsgericht Basel-Stadt in sieben Pilotfällen die Rekurse von Fümoar ab, in 32 weiteren Fällen geschah dies am 20. März 2013. Gegen alle diese Entscheide reichte Fümoar beim Bundesgericht Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein. Der Entscheid aus Lausanne steht noch aus.


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