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08.09.2016
USR III: Regierung anerkennt Handlungsbedarf
Sozialpolitische Begleitmassnahmen müssen massvoll bleiben
Der Basler Regierungsrat hat die Umsetzungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Aspekte des Reformpakets. Die sozialpolitischen Begleitmassnahmen müssen jedoch massvoll bleiben.
Die Unternehmenssteuerreform III ist eine der bedeutendsten Reformvorlagen der kommenden Jahre. Durch die vergleichsweise hohe volkswirtschaftliche Abhängigkeit von den heute privilegiert besteuerten Statusgesellschaften ist ein erfolgreicher Abschluss der Reform für Basel-Stadt besonders wichtig.
Zentral hierfür ist die Einführung der sogenannten Patentbox. Gewerbedirektor Barell: "Die Patentbox macht es möglich, dass Basel für die forschende Industrie im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig bleibt – davon profitiert auch die KMU-Wirtschaft ganz direkt."
Neben der Patentbox beinhaltet die Reform weitere wichtige steuerpolitische Massnahmen. Mit der vorgeschlagenen Senkungen der Gewinnsteuer auf 13% und der Kapitalsteuer auf 1‰ anerkennt der Regierungsrat die Notwendigkeit, Basel-Stadt im interkantonalen Steuerwettbewerb gut zu positionieren.
Von der Senkung der Gewinnsteuer profitieren ertragsstarke, und damit vor allem mittlere bis grosse Unternehmen direkt. Die Anpassung der Kapitalsteuer hingegen stellt auch für kleinere Unternehmen mit viel Eigenkapital eine spürbare Erleichterung dar.
Steuerpolitische Begleitmassnahmen sind zu bevorzugen
Der Kanton beschränkt sich aber nicht nur auf volkswirtschaftliche und steuerpolitische Handlungen, sondern formuliert auch sozialpolitische Begleitmassnahmen. Dies ist angesichts der immensen Bedeutung des Geschäfts ein Stück weit verständlich – aus ordnungspolitischer Sicht hingegen unschön.
"Wichtig ist, dass das Fuder nun nicht mit sozialpolitischen Kompensationsmassnahmen überladen wird", sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. "Die USR III darf nicht zum Wunschkonzert für verschiedenste Partikularinteressen verkommen."
Da es sich bei der USR III – wie es der Name schon sagt – um eine Steuerreform handelt, sollten auch die Begleitmassnahmen in erster Linie steuerpolitische Massnahmen zugunsten der natürlichen Personen umfassen.
Die Wirtschaftsverbände werden das vorgeschlagene Reformpaket im Detail prüfen und sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens konkret zu den verschiedenen Einzelmassnahmen äussern.
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Dossier: Unternehmenssteuern
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