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24.09.2009
L-GAV des Gastgewerbes wird nicht überall eingehalten
Strenge Kontrollen in 2000 Hotels und Restaurants
Jährlich werden gastgewerbliche Betriebe auf die Einhaltung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags überprüft. Während sich bei der Einhaltung der Arbeitszeitkontrollen Verbesserungen zeigen, nahm die Anzahl der Betriebe, die alle Mindestlöhne einhalten, leicht ab.
Die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes überprüfte im Rahmen einer weiteren repräsentativen Stichprobe zweitausend Gastbetriebe auf die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags. In 81.7% (Vorjahr 84.5%) der kontrollierten Betriebe, oder bei 92.6% (Vorjahr 93.4%) aller kontrollierten Arbeitsverhältnisse, werden die Mindestlöhne eingehalten.
Ein brauchbares System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit war in 68.6% (Vorjahr 65.8%) der Betriebe vorhanden. Der 13. Monatslohn wird 87.7% der anspruchsberechtigten Mitarbeiter korrekt ausbezahlt. In 1154 Betrieben mussten Nachkontrollen durchgeführt werden.
- Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
- Hauchdünnes Ja zum neuen L-GAV für das Gastgewerbe
- Handlungsspielraum nutzen
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1614
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