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09.02.2011
Gerichtsentscheid zu Sauerstoffhochdruckbehandlung
Auch unverpacktes Fleisch muss gekennzeichnet werden
Unverpacktes Frischfleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 9. September 2010 entschieden.
Bei diesem Verfahren wird das Fleisch für mehrere Stunden einer hohen Konzentration an Sauerstoff und erhöhtem Druck ausgesetzt. Der Sauerstoff verzögert die Umwandlung von Myoglobin in Metmyoglobin und bewirkt, dass die kräftige rote Farbe des frischen Fleisches für mehrere Tage erhalten bleibt. Durch diese Herstellungspraxis wird die eintretende Graufärbung bei alterndem Fleisch verzögert.
Vorverpacktes Frischfleisch, das entsprechend behandelt wurde, muss bereits mit der Aufschrift "unter Schutzgasatmosphäre verpackt" versehen werden. Unverpacktes Fleisch muss laut Gericht ebenfalls eine Kennzeichnung erhalten, damit der Verbraucher nicht durch die intensive Farbe getäuscht wird. Das Fleisch müsse mit einem Hinweis wie "mit Sauerstoff unter Hochdruck farbstabilisiert" versehen werden.
Autorin: Annika Rehm / aid
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Dossier: Hygiene und Deklaration
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