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11.05.2017
Die Schweiz wird zur Roaming-Insel
Weiterer Wettbewerbsnachteil für Tourismusbranche
Ab dem 15. Juli 2017 werden die Roaming-Gebühren in ganz Europa abgeschafft – ausser für die Schweiz. Dieser Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Tourismus ist nicht tragbar. Der Schweizer Tourismusverband fordert den Bundesrat zum Handeln auf.
Das EU-Parlament hat die grundsätzliche Abschaffung der Roaming-Gebühren auf den 15. Juli 2017 beschlossen. Dafür hat die EU bindende Obergrenzen für die Roaming-Grosshandelspreise festgelegt. Eingeschlossen sind die 28 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Lichtenstein, nicht jedoch die Schweiz.
Dies bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Tourismus. Die Schweiz wird zur Roaming-Insel in Europa und ist ab Juli das einzige Land in Europa, welches weiterhin Roaming-Gebühren erhebt. Dies gilt für europäische Touristen, welche in der Schweiz Ferien machen, wie auch für Schweizer, die sich in Europa aufhalten.
Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) fordert den Bundesrat auf, diesen Wettbewerbsnachteil so schnell wie möglich zu beseitigen und Verhandlungen mit der EU aufzunehmen. Gemäss der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom (September 2016) sei die EU-Kommission offen für eine Aufnahme der Schweiz in das Regelsystem.
Jedoch hätten die europäischen Telekomfirmen aus finanziellen Gründen gegen eine Aufnahme der Schweiz angekämpft, da die aktuellen Verträge zwischen den Schweizer und den ausländischen Telekomfirmen zu attraktiv d.h. lukrativ, sind. Die Schweiz und somit auch der Schweizer Tourismus wird somit einmal mehr zur Hochpreisinsel.
Der STV fordert den Bundesrat deshalb auf, sich rasch, entschieden und mit Nachdruck für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Schweiz einzusetzen.
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Dossier: Hochpreisinsel
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