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01.07.2006
Endlich wird das Jugendschutzalter angepasst!
Praxisgerechtere Berufsbildung wird möglich
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat entschieden, das Jugendschutzalter von 20 Jahren auf 18 herabzusetzen. Das bedeutet, dass künftig auch 18- bis 20-Jährige nachts und sonntags beschäftigt werden dürfen.
Die Opposition linker Kreise war völlig realitätsfremd: Nächtelange Disco-Besuche strapazieren die Gesundheit weit mehr wie gelegentliche Nachtarbeit. Viele junge Erwachsene sind überdies froh, wenn sie flexiblere Jobmöglichkeiten erhalten.
Sehr zu begrüssen ist es auch, dass Lehrlinge über 18 nun praxisgerechter ausgebildet werden können. Gerade Jugendliche haben dafür oft mehr Verständnis als Gewerkschafter, die sie zu vertreten vorgeben. Es gehört nun einmal zur Ausbildung, sich ans reale Berufsleben zu gewöhnen - im Gastgewerbe eben oft auch nach 22 Uhr.
Die branchenübliche Nacht- und Sonntagsarbeit ist im Arbeitsgesetz und in dessen Verordnungen geregelt, welche dem Gesundheitsschutz genügend Rechnung tragen. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass Jugendliche übermässig spätabends eingesetzt werden.
Dossiers: Arbeitsrecht | Berufsbildung
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