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13.05.2009

Rauchverbot in holländischen Kneipen rechtswidrig

Niederländische Wirte wollen den Staat auf Schadenersatz verklagen

Ein Berufungsgericht in Den Bosch hat einem Wirt aus Breda Recht gegeben, der gegen das Rauchverbot in seinem Betrieb geklagt hatte. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Ungleichbehandlung von grossen und kleinen Gastwirtschaftsbetrieben.

Das Gesetz verlangt grundsätzlich lediglich wirksame Schutzmassnahmen für Angestellte in Gaststätten. Dennoch sieht es auch in Restaurants, in denen kein Fremdpersonal beschäftigt wird, ein Rauchverbot verbindlich vor.

De Kleine Horeca, eine Vereinigung von Kneipenwirten, will den holländischen Staat auf Schadensersatz verklagen. Das niederländische Parlament will noch in dieser Woche über eine Gesetzesänderung beraten.


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