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31.03.2010

Rauchverbot: Hält die neue Basler Auslegung vor Gericht?

LDP-Grossrat Auderset äussert Zweifel

Die Basler Behörden haben angekündigt, aufgrund des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen die "Vereinslösungen” einzuschränken. Nicht-öffentliche Gastbetriebe sollen nur einen Mitarbeiter beschäftigen dürfen. Der liberale Grossrat André Auderset äussert Zweifel an der Rechtsmässigkeit dieser Bestimmung.

Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement hat heute – und damit reichlich spät – bekanntgegeben, wie es sich die Umsetzung des ab morgen geltenden Rauchverbots in Basel-Stadt vorstellt, dies speziell hinsichtlich derjenigen Lokale, in welchen der Wirt künftig freiwillig auf "Öffentlichkeit" verzichtet und nur noch die Mitglieder eines Vereins, nicht aber Laufkundschaft, bedient.

Vermutlich auf Druck der Lungenliga berufen sich die Behörden nun auf das zum 1. Mai 2010 in Kraft tretende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, welches neben den Gastronomielokalen auch alle Räume für rauchfrei erklärt, die "mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen”.

André Auderset bezweifelt, dass die neuere Argumentation der Behörden in Sachen Arbeitnehmerschutz einer gerichtlichen Beurteilung standhalten wird. "Zwar geht der Bund in Sachen Schutz der Arbeitnehmenden vor Raucheinwirkung tatsächlich weiter als der Kanton. Derselbe Bundesgesetzgeber macht aber ausdrücklich Ausnahmen für den Gewerbebereich Gastronomie", argumentiert Auderset.

Arbeitnehmende dürfen in bedienten Fumoirs und in Betrieben bis 80m2 beschäftigt werden, wenn sie dieser Beschäftigung schriftlich zustimmen. Da die Arbeitnehmenden im Gastronomiebereich damit ausdrücklich von den strikten Schutzbestimmungen ausgenommen sind, so Auderset, sei nicht einzusehen, warum in den künftig "nicht-öffentlichen" Basler Lokalen nicht mehrere Angestellte beschäftigt werden dürfen.

Die heute verkündete Einschränkung beim Betrieb von "nicht-öffentlichen Lokalen" hat zumindest für diejenigen neun Wirte, die sich bisher auf das Vereinsmodell von Grossrat Auderset gestützt haben, keinen Einfluss. Diese Betriebe werden von den Inhabern und allenfalls Familienmitgliedern geführt. Angestellte sind keine vorhanden, höchstens wird in "Stosszeiten" eine Aushilfe zugezogen.


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