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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb
Ausbildung zur sogenannten KOPAS Eine
Kontaktperson für Arbeitssicherheit ist obligatorisch! Alle Gastbetriebe
sind verpflichtet, einen Beauftragten für Arbeitssicherheit zu ernennen.
In kleineren und mittleren Hotels und Restaurants übt diese Funktion am besten
der Inhaber selbst aus, um Probleme bei Personalwechsel zu vermeiden. Anmeldeformular
als PDF Welche sind die wichtigsten
Bestimmmungen? 1. Die Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit
im Betrieb sind klar geregelt. 2. Die Mitarbeiter kennen die Gefahren und
deren Prävention. 3. Die erkannten Verbesserungsmassnahmen werden vollzogen.
4. Maschinen und Geräte entsprechen dem Gesetz über Sicherheit technischer
Einrichtungen. 5. Es besteht eine Jahresplanung mit Zielen für Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz. 6. Unfälle und Krankheiten werden systematisch
erfasst und ausgewertet. Weshalb muss ich diese Bestimmungen
in meinem Betrieb umsetzen? Arbeitsinspektoren kontrollieren zunehmend
und verhängen Sanktionen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.
Das bedeutet zwar weitere Bürokratie und Bevormundung, hat aber auch handfeste
Vorteile: Sie können Unfallversicherungsprämien sparen, Absenzen im
Betrieb senken, Ihre und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter besser schützen.
Lernen Sie die Branchenlösung für das
Gastgewerbe kennen! Wir haben in den letzten Jahren bereits 600 Wirte
entsprechend geschult und führen weitere Lehrgänge durch. Teilnehmer
erhalten eine umfassende Schulung, Tipps zur Umsetzung im Betrieb und das erforderliche
Zertifikat. Umfang der Kurse Ein Tag
à 8 Lektionen (jeweils von 8.30 bis 17 Uhr) Der Besuch aller Unterrichtsstunden
ist obligatorisch! Hinweis Der Kopas-Kurs
findet im Rahmen von Wirtekursen statt.
Die Klassengrösse beträgt in der Regel 30 bis 40 Personen.
Nächster
Kurs
Dienstag, 17. Juli 2012
von 8.30 bis 12 Uhr und von
13.15 bis 16.45 Uhr Bitte finden Sie sich 15 Minuten zuvor ein! |