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04.12.2009
Verwaltung passt Richtlinie für Boulevard-Restaurants an
Umgang mit dem Terrassenmobiliar während der Wintersaison
Das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt hat auf die Kritik zahlreicher Wirte reagiert, die Mühe mit dem täglichen Wegräumen des Boulevard-Mobiliars während des Winters hatten. Die entsprechende Richtlinie wurde umformuliert und ist nun wesentlich praktikabler.
Die Richtlinien für die Möblierung von Boulevard-Restaurants gaben bei ihrer Einführung viel zu reden. Zur Überraschung vieler zeigte es sich aber in der Praxis, dass die vom Hochbau- und Planungsamt in enger Zusammenarbeit mit dem Wirteverband Basel-Stadt entwickelten Regeln sinnvoll sind und problemlos funktionieren.
Mit einer Ausnahme: In der "Wintersaison" vom 15. November bis 15. Februar mussten Betriebe mit einer Ganzjahresbewilligung bisher am Feierabend die Boulevardbestuhlung auf Allmend wegräumen (also nicht nur wie in der neunmonatigen Boulevardsaison geordnet zusammen stellen). Bei Restaurants mit einer grösseren Anzahl von Tischen und Stühlen war das schlicht nicht praktikabel – aus Platzgründen, aber auch wegen des enormen Arbeitsaufwands.
Das Bau- und Verkehrsdepartement hat nun die Richtlinien wie folgt angepasst:
Betriebe mit Ganzjahresbewilligung dürfen Tische und Stühle auf der Allmend belassen, sofern diese über Nacht abgedeckt sind und an jedem Tag bis spätestens 11.30 Uhr wieder aufgestellt werden.
Die Abdeckung soll ansprechend sein (keine Blachen) und es ist darauf zu achten, dass die Plane nicht lose über das Mobiliar gelegt wird, sondern satt anliegt.
Aufbauten (Bars) von Privaten können auf der Allmend nicht permanent bewilligt werden. Daher sind sie, wie ursprünglich vorgesehen, während der Winterzeit (15. November bis 15. Februar) von der Allmend zu entfernen.
Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1801
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