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18.06.2010

Höherer Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung

Ausgaben für Mutterschaftsentschädigung erfordern Erhöhung

Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0.3 auf 0.5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.

Die neue Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 gutgeheissen und am 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Diese Entschädigung wird gleich wie die Entschädigung für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst aus dem EO-Fonds finanziert. Bereits in den damaligen Abstimmungserläuterungen hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass zusätzliche 0.2 Lohnprozente notwendig sein werden, um die Ausgaben für die Mutterschaftsentschädigung zu finanzieren.

Die Reserven des EO-Fonds sind nun unter den gesetzlichen Mindeststand einer halben Jahresausgabe gesunken. Um die Reserven wieder aufzubauen und die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wird der Beitragssatz während fünf Jahren von 0.3 auf 0.5%, erhöht. Mit dieser Erhöhung, die je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist, wird der Fonds voraussichtlich bis Ende 2015 wieder über Reserven von rund 63 Prozent einer Jahresausgabe verfügen. Der Bundesrat wird vor Ablauf der befristeten Beitragserhöhung die Situation neu beurteilen und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2015 treffen.

Vor der Volksabstimmung vom 26.September 2004 zur Einführung der Mutterschaftsentschädigung ging der Bundesrat davon aus, dass der EO-Beitragsatz spätestens 2008 angehoben werden müsse. Weil das Inkrafttreten der Mutterschaftsentschädigung um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2005 hinausgeschoben wurde und die Einnahmen der EO in den vergangenen Jahren höher als erwartet ausfielen, reichten die Reserven des EO-Fonds aber drei Jahre länger.


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