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05.10.2005
Polizeistunde wieder eingeführt
Bestehende Nachtbetriebe haben noch Zeit
Seit 1. Juni gilt in Basel-Stadt wieder eine Polizeistunde. Auf diesen Termin hin setzte die Regierung das neue Gastgewerbegesetz in Kraft, das der Souverän im Februar gutgeheissen hatte.
Die Basler Gastbetriebe müssen unter der Woche um 1 Uhr und am Wochenende um 2 Uhr schliessen. Mit Bewilligung ist es aber weiterhin möglich, länger offen zu halten. Bestehende Nachtbetriebe haben ein Jahr Zeit, ein Bewilligungsgesuch zu stellen.
Dossier: Lärmschutz
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1013
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