10.11.2005
Ja zu rauchfreien Angeboten!
Aber gegen staatliche Regelungen setzen wir uns zur Wehr
Wir begrüssen rauchfreie Lokale, rauchfreie Essenszeiten und Nichtraucherräume. Die Schaffung solcher Angebote muss aber auf einem freien unternehmerischen Entscheid beruhen und darf nicht vom Staat verordnet werden.
Die Regelung im neuen Basler Gastgewerbegesetz genügt: Betriebe über 100 Quadratmeter haben Nichtraucherzonen anzubieten, sofern es die Verhältnisse zulassen. Gegen weiter gehende staatliche Vorschriften setzen wir uns zur Wehr. Wir räumen ein, dass unser Gewerbe noch Hausaufgaben zu erledigen hat, um den Anliegen der Nichtraucher besser Rechnung zu tragen. Die steigende Nachfrage wird zu einem grösseren Angebot führen.
Dossier:
Rauchverbot
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