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20.03.2003

Was bringt die Senkung auf 0.5 Promille?

Beitrag zur Förderung der Verkehrssicherheit umstritten

Die heutige Verkehrspolitik unseres Landes ist erfolgreich - die Ergebnisse der neuesten Verkehrsstatistik beweisen es! So ist die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten erneut erheblich gesunken. Wir brauchen also keine fragwürdige Reduktion des Blutalkoholgrenzwertes auf 0.5 Promille, von der nach wie vor nicht bewiesen ist, dass sie einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung der Verkehrssicherheit leisten kann. Fest steht jedoch bereits jetzt, dass diese Senkung volkswirtschaftlich schädlich für das Gastgewerbe und für die Tourismuswirtschaft ist.

Ist die Anzahl Verkehrsopfer auch im Jahr 2002 zurückgegangen?

Die Zahl der Strassenverkehrstoten in der Schweiz ist auf den tiefsten Wert seit 1946 gefallen: 531 Menschen starben bei Verkehrsunfällen, 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Höchststand mit 1773 Toten verzeichnete die Statistik im Jahr 1971 - seither ist diese Zahl erfreulicherweise kontinuierlich gesunken, obschon der Blutalkoholgrenzwert immer noch bei 0.8 Promille liegt und heute rund 25 Mal mehr Autos immatrikuliert waren!

Ist die Verkehrssicherheit im EU-Raum grösser als in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es rund 85 Verkehrstote pro Million Einwohner. In der EU sind 110 Verkehrstote pro Million Einwohner zu beklagen!

Besteht ein einheitlicher Grenzwert im EU-Raum?

Entgegen der allgemeinen Ansicht kennt die EU keinen einheitlichen Grenzwert. So gilt in Grossbritannien, Irland und Luxemburg weiterhin ein Grenzwert von 0.8 Promille.

Welche Grenzen gelten in wichtigen aussereuropäischen Ländern?

Verschiedene aussereuropäische Länder, die in Sachen Verkehrssicherheit als führend gelten, haben gleich hohe oder höhere Grenzwerte. In der Mehrheit der US-Bundesstaaten liegt der Grenzwert bei einem Promille, in Kanada und Neuseeland gelten wie bei uns 0.8 Promille.

Gibt es eine Statistik über die Anzahl Verkehrstoter zwischen 0.8 und 0.5 Promille?

Obschon gemäss Bundesamt für Statistik Informationen über den jeweiligen Alkoholgehalt im Blut bei Unfällen verfügbar sind und auch ausgewertet werden könnten, wurden bisher keine entsprechenden Statistiken veröffentlicht.

Kann bei einer allfälligen Reduktion des Grenzwertes auf 0.5 Promille mit einem starken Rückgang der Verkehrstoten gerechnet werden?

Aufgrund einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Genf aus dem Jahr 1996 beläuft sich der mittlere Alkoholwert beim Fahren in angetrunkenem Zustand auf 1.9 Promille. 22 Prozent der angetrunkenen Motorfahrzeugführer waren Wiederholungstäter, etwa ein Drittel davon war auf Alkoholismus und somit nicht auf gelegentliches Trinken zurückzuführen.

Ist der Zustand des Lenkers oder Fussgängers die entscheidende Unfallursache?

Als mögliche Unfallursache wurden 2001 in den Polizeirapporten am häufigsten Unaufmerksamkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, überhöhte Geschwindigkeit und erst an vierter Stelle der Zustand des Lenkers oder Fussgängers genannt (Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenkonsum, momentane Schwäche).

Die Behörden behaupten, durch eine Reduktion auf 0.5 Promille könnten pro Jahr 20 Menschenleben gerettet werden. Ist dies bewiesen?

Aufgrund der verfügbaren Zahlen ist dieser Wert statistisch nicht nachvollziehbar und muss daher sehr stark in Frage gestellt werden. Vor nicht all zu langer Zeit redete die BFU noch von 100 vermeidbaren Toten. Auch dies wurde nie belegt!

Wie hat sich in Österreich die Anzahl Verkehrstoter nach der Reduktion des Blutalkoholgrenzwertes entwickelt - wie verlief die Entwicklung in der Schweiz?

Gemäss BFU-Aussagen in der Arena-Sendung vom 20. September 2002 ist die Anzahl Verkehrstoter in Österreich seit der Einführung der tieferen Promillegrenze um 10 Prozent gesunken, was sicher erfreulich ist. Im gleichen Zeitraum sank jedoch der entsprechende Wert in der Schweiz bei unverändertem Grenzwert um rund 30 Prozent, was noch viel erfreulicher ist!

Wie stellt sich die Bevölkerung zu einer allfälligen Reduktion der Promillegrenze?

Verlässliche, fundierte Aussagen über die Haltung der Bevölkerung in dieser Frage sind nicht möglich. Telefonische Umfragen in diesem Bereich sind mehr als problematisch. Die Art der Fragestellung hat dabei einen sehr grossen Einfluss auf die Antworten der Befragten. Solche Umfragen ergeben daher keine verlässlichen Ergebnisse. Zusätzlich dürfte in diesem Bereich das Ergebnis einer telefonischen Umfrage stark abweichen vom Ergebnis einer gleichartigen Volksabstimmung, bei der niemand erfährt, wer wie abgestimmt hat. Ein grosser Teil der Bevölkerung würde sicher nicht freiwillig dazu beitragen, das Risiko zu vergrössern, den eigenen Fahrausweis abgeben zu müssen.


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