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Wirteverband Basel-Stadt

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10.10.2002

Die bilateralen Verträge und das Gastgewerbe

Etappenweise Öffnung des Arbeitsmarkts

Am 10. September 2002 fand in der Safranzunft eine Informationsveranstaltung des Wirteverbands Basel-Stadt zu den bilateralen Verträgen und deren Auswirkungen auf das Gastgewerbe statt.

Seit Juni sind die Freizügigkeitsabkommen mit der EU in Kraft. Der schweizerische Arbeitsmarkt wird etappenweise geöffnet. Die Situation hat sich hauptsächlich für Saisonniers geändert. Diese sind jetzt Kurzaufenthalter und müssen nicht mehr drei Monate pro Jahr ins Ausland. Sie dürfen ausserdem ihre Familien mitbringen und frei in der ganzen Schweiz eine Stelle annehmen.

Für einen Stellenwechsel von Grenzgängern braucht es keine Bewilligung mehr, die Mutation muss aber immer noch den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss wie bei allen anderen Mitarbeitern sicherstellen, dass eine Krankenpflegeversicherung besteht. Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich können aber wählen, ob sie sich in der Schweiz versichern wollen oder in ihrem Wohnland versichert bleiben möchten. Die bilateralen Verträge bringen auch Änderungen im Sozialversicherungsbereich. Die Ausgleichskasse der GastroSuisse informiert laufend über diese Neuerungen.

Geben Sie für Gesuche um Arbeitsbewilligungen von EU-Bürgern lieber für befristete Arbeitsverträge ein (maximal 364 Tage). Sie erhalten dann eine Bewilligung "Kurzaufenthalter EU", welche problemlos verlängert werden kann, sofern die Dauer unter 12 Monaten bleibt. Die Bewilligungen für längere Arbeitsverhältnisse sind weiterhin stark kontingentiert und werden einer so genannten arbeitsmarktlichen Prüfung unterzogen.

Das Gastgewerbe wird von vielen EU-Bürgern als "Einstiegsbranche" gewählt. Die Mitarbeiter haben jetzt die Möglichkeit, mittels einer normalen Kündigungsfrist den Arbeitgeber zu wechseln. Darum ist es unter Umständen ratsam, die Arbeitsverträge mit längeren Kündigungsfristen zu versehen. Aber bitte nicht zu lang, denn die vereinbarten Fristen gelten auch für den Arbeitgeber.


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