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03.03.2001

Überhöhter Mietzins?

Jahresteuerung falsch berechnet

Das Bundesamt für Statistik hat die Jahresteuerung falsch berechnet. Daraus könnten überhöhte Mietforderungen resultieren. Wie man diese erfolgreich anficht, erkärt Bernard Cloëtta vom Rechtsdienst der GastroSuisse.

Fall 1
Die Mietzinserhöhung ist mit amtlichem Formular angekündigt, die Anfechtungsfrist läuft noch. Fechten Sie die Erhöhung bei der Schlichtungsstelle an!

Fall 2
Der Mietzins wurde bereits rechtskräftig durch ein amtliches Formular angepasst. Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass der Zins wegen der falschen Index-Berechnungsgrundlage nicht akzeptiert wird. Verlangen Sie höflich, den Mietzins neu zu berechnen und die Differenz zurück zu erstatten. Der Vermieter hat danach 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Ist er nicht gewillt auf Ihre Forderung einzugehen, können Sie als nächsten Schritt den Mietzins innert 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle anfechten.

Reduzieren Sie auf keinen Fall den Mietzins eigenmächtig, da sonst die Gefahr einer Ausweisung aus dem Mietobjekt besteht. Suchen Sie immer zuerst das Gespräch. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, sich beim Rechtsdienst der GastroSuisse zu erkundigen.


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