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05.12.2000
Tipps zum neuen Arbeitsgesetz
Umfangreiche und komplizierte Vorschriften
Die wichtigsten Veränderungen betreffen die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Sonderregelungen für Nachtarbeit, Pausenregelungen, Einsätze von Schwangeren, Stillenden und Jugendlichen. Wichtig: der L-GAV bleibt nach wie vor gültig! Das Arbeitsgesetz trat bereits am 1. August 2000 in Kraft, erlaubt aber gewisse bergangsfristen. Wir empfehlen, das neue Recht per 1. Januar 2001 anzuwenden. So haben Sie genügend Zeit für gewisse Umstellungsarbeiten (z.B. Arbeitspläne, Arbeitszeitkontrolle, Betriebshandbücher, Verträge).
Einige Dinge möchten wir Ihnen aber ganz besonders ans Herz legen:
Vereinbaren Sie unbedingt, dass die Zeit von 24 bis 7 Uhr als Nachtarbeit gilt.
Betriebe, welche frühmorgens öffnen, definieren als Nachtarbeit die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Regeln Sie die Dauer und Anzahl der Nachteinsätze ebenfalls im Einzelarbeitsvertrag.
Holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitarbeiter ein, dass sie während maximal vier Wochen pro Jahr an 6 statt 5 Tagen Arbeit zu leisten bereit sind.
Verlangen Sie die Zustimmung, dass Überzeit (d.h. über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegende Arbeitszeit) mit Zeitzuschlag und nicht mit Lohnzuschlag kompensiert wird.
Den Vorschriften über die Arbeitszeitkontrolle und die Aufbewahrungspflicht von Personalakten müssen Arbeitgeber künftig noch mehr Beachtung schenken. Wir empfehlen den Einsatz eines geeigneten Zeiterfassungssystems oder einer schriftlichen Arbeitszeitkontrolle.
Denken Sie an Banketteinsätze nach Mitternacht. Die Nachtzuschläge müssen in die Preiskalkulation einfliessen.
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1168
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