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13.02.2003

Totalrevision der Schall- und Laserverordnung

Bundesamt für Gesundheitswesen macht endlich vorwärts

Seit der Entwicklung elektronisch verstärkter Musik sind die technischen Anlagen jedes Jahr leistungsfähiger geworden - Konzerte und Tanzveranstaltungen wurden lauter. Lange war niemandem bewusst, dass die Schallpegel zum Teil ein schädliches Niveau erreicht hatten. Wir begrüssen deshalb grundsätzlich eine sinnvolle Beschränkung der Musiklautstärke an Konzerten und Tanzveranstaltungen. Die Verordnung muss aber so angepasst werden, dass sie einfacher und wirksamer vollzogen werden kann. Die moderne Popkultur darf nicht beschnitten werden, gleichzeitig ist aber dem Publikum bestmöglicher Schutz zu bieten. Das bedeutet im Einzelnen:

- Limiten, welche eine adäquate Durchführung der Anlässe garantieren
- Möglichst keine Bewilligungsverfahren, da riesige Vollzugsprobleme
- Beschränkung des administrativen und technischen Aufwands auf ein Minimum
- Unterstützung und Kontrolle der kantonalen Vollzugsorgane durch den Bund
- Berücksichtigung von Messunsicherheiten und Publikumslärm
- Gleiche Handhabung des Vollzugs in der ganzen Schweiz
- Eigenverantwortung: Aufklärungsarbeit bei Künstlern, Veranstaltern und Publikum

Die Erfahrungen aus dem Vollzug der bisherigen Bestimmungen haben gezeigt, dass der Schutz der Konsumenten nur erreicht wird, wenn die Vorschriften realistisch und praktikabel sind. Einige Kantone benutzen die bisherige Verordnung leider dazu, die Popkultur zu bekämpfen. In Zürich ist es beispielsweise sehr schwierig, die richtige Amtsstelle zur Eingabe eines Gesuches für Erleichterung bei Konzerten zu finden. Die meisten Gesuche werden kategorisch abgelehnt, obwohl sie anderswo fast routinemässig bewilligt werden. Die kantonalen Vollzugsbehörden müssen vom Bund bei der Umsetzung unbedingt begleitet und kontrolliert werden. Es darf auf keinen Fall passieren, dass einzelne Beamte die Bestimmungen in einen "Kulturverhinderungsartikel" umwandeln.


Wie laut oder leise sind 93 Dezibel?

Der schwierige Vollzug der Schall- und Laserverordnung führt dazu, dass ein überwiegender Teil der Besucher von Tanzveranstaltungen noch gar nicht erlebt hat, wie wenig 93 Dezibel auf 60 Minuten sind. Wenn heute viele Gäste finden, die Musik in der Disco sei zu laut, dann meinen sie kaum den Wert von 93 Dezibel. An einem gut besuchten Anlass beträgt allein der Publikumsschallpegel bereits 88 Dezibel im Stundenmittel. Singendes Publikum entwickelt einen Lärmpegel um die 100 Dezibel, ebenso wie ein unverstärktes Schlagzeug auf fünf Meter Distanz. Eine Guggenmusik im Restaurant erzeugt rund 106 Dezibel. Und wenn im Orchestergraben unverstärkte akustische Instrumente einen Pegel von bis zu 115 Dezibel erreichen, wie sollen da Popkonzerte mit 93 Dezibel durchgeführt werden?


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