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17.06.2003
Zürich: Lärmschutz ad absurdum
Weltfremder Vorstoss von Stadträtin Maurer
Vor einigen Wochen entschied das Bundesgericht mit dem weltfremden Argument "Abendruhe", dass eine Gartenwirtschaft in Zürich ab 19 Uhr schliessen muss. Pikant dabei ist, dass es sich um einen beliebten, seriös geführten Quartiertreffpunkt handelt. Und Liegenschaftsinhaberin war bis vor kurzem die öffentliche Hand. Ein einzelner Beschwerdeführer kann also in der Schweiz trotz grossem Allgemeininteresse sehr viel erreichen.
Nun werden in Zürich die Anliegen immer dreister: Stadträtin Esther Maurer (SP) verlangt in einem Vorstoss von der Regierung eine drastische Beschränkung der Nachtbewilligungen. In Zonen mit über 50% Wohnanteil wäre es dann praktisch nicht mehr möglich, Nachtbetriebe zu führen. Selbst bestehende Lokale wären betroffen. Wer bei solcher Rechtsunsicherheit künftig noch in Zürich investieren soll, beantwortet der Vorstoss von Frau Maurer leider nicht.
Um zu zeigen, wie absurd das Begehren ist, genügt eigentlich ein einziges Beispiel: Das legendäre Vergnügungsquartier Niederdorf hat einen Wohnanteil von 60%! Die Polizei erhielte also einen Freipass, Nachtlokale nach Belieben zu schliessen. Zürich würde als Tourismusstadt einbüssen, die Clubs müssten wieder (wie früher) in den Untergrund. Unternehmer, die kürzlich investierten, würden in den Konkurs getrieben. Viele Leute leben zwar gerne in einer modernen, weltoffenen Metropole, erwarten aber offenbar gleichzeitig die Lebensqualität eines Alpendorfes. Der Vorstoss der Zürcher SP ist weltfremd, kultur- und gewerbefeindlich.
Dossier: Lärmschutz
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