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29.04.2009

GastroBern erhebt Beschwerde beim Bundesgericht

Wirte wehren sich gegen die Verordnungen zum Rauchverbot

Unsere Schwestersektion GastroBern akzeptiert die zwei Verordnungen zur Umsetzung des kantonalen Rauchverbots nicht.

In einer Beschwerde an das Bundesgericht werde man "Unverhältnismässigkeit" geltend machen, sagte Gastrobern-Präsident Casimir Platzer gegenüber der Berner Zeitung. Die Restaurateure wollen sich nicht vorschreiben lassen, welchen Raum sie als Fumoir betreiben können. Zudem soll es möglich sein, im Raucherraum ein Buffet oder eine Bar zu betreiben.

Es ist noch unklar, ob der Gang ans Bundesgericht die Inkraftsetzung des Rauchverbots verzögern wird. Das Bundesgericht kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei die aufschiebende Wirkung anordnen.


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