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04.05.2009
Hotline und Broschüre zum Rauchverbot
Umsetzungshilfen des Kantons
Ab April 2010 darf in Betrieben, die dem Gastgewerbegesetz unterstellt sind, generell nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind unbediente Fumoirs mit eigener Lüftung.
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Rauchverbot hat das Bau- und Verkehrsdepartement unter 061 267 91 00 eine Hotline eingerichtet. Telefonische Auskünfte werden werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr erteilt. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt ausserdem eine Broschüre, die auf der Homepage des Bau- und Verkehrsdepartements aufgeschaltet ist.
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1337
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