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02.06.2009

Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotellerie verlängert

Beherbergungssatz bleibt bis 2013

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie wird bis 2013 verlängert. Stillschweigend hat sich der Ständerat in diesem Punkt bei der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes dem Nationalrat angeschlossen.

Die eidgenössichen Räte wollten einen zusätzlichen Satzwechsel vor der allfälligen Einführung eines Einheitssatzes vermeiden. Zurzeit gibt es drei Mehrwertsteuersätze: Den Normalsatz (7.6%), den Sondersatz für Beherbergung (3.6%) und den reduzierten Satz (2.4%).

Der Sondersatz trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Tourismusbranche zu erhalten. 22 von 27 EU-Ländern kennen ebenfalls einen Sondersatz für die Hotellerie.


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