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01.02.2011

Allmendverwaltung wird systematischer kontrollieren

Einhaltung von Boulevardrichtlinien teilweise unbefriedigend

Einzelne Betreiber von Boulevardcafés halten sich nicht an Auflagen und Richtlinien. Die Allmendverwaltung hat nun angekündigt, gezielter anzumahnen. Es kommt ein dreistufiges Verfahren zur Anwendung, das bis zum Entzug der Allmendbewilligung führen kann.

Im September 2006 wurden neue Boulevardrichtlinien eingeführt. Seither hat sich das Stadtbild in Bezug auf die Möblierung im öffentlichen Raum wesentlich verbessert. Damit konnte ein Mehrwert für die Stadt, ihre Besucher und letztlich auch für die Restaurants und Cafés erreicht werden.

Leider halten sich einzelne Boulevard-Bewilligungsinhaber nicht an gewisse Auflagen und Richtlinien. Damit übervorteilen sie alle anderen. Das ist unfair!

Bisher hat die Allmendverwaltung die Betroffenen auf die Nichteinhaltung der Auflagen sporadisch hingewiesen. Dieses Vorgehen führte im Anschluss nur teilweise zu befriedigender Einhaltung der Auflagen.

In Zukunft wird die Allmendverwaltung die Auflagen systematischer kontrollieren und gezielter anmahnen. Dabei kommt ein dreistufiges Verfahren zur Anwendung, das bis zum Entzug der Bewilligung führen kann:

1. Mängelanzeige mit Erfüllungsfrist
2. Kostenpflichtige Vollstreckungsverfügung mit Erfüllungsfrist
3. Bewilligungsentzug

Die Verwaltung ist angehalten, die Gleichbehandlung aller Boulevardbetreiber zu gewährleisten. Daher kann auf die Durchsetzung der Auflagen nicht einfach verzichtet werden. Die Gleichbehandlung aller Allmendnutzer kommt schlussendlich allen zugute.

Die Allmendverwaltung unterstützt Wirte auch in der Boulevardsaison 2011 gerne und steht bei Fragen zur Verfügung (Telefon 061 267 93 57).

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2700


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