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19.02.2011
St. Galler Wirte vor Bundesgericht abgeblitzt
Kein Schadenersatz wegen Rauchverbot
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von St. Galler Wirten und Liegenschaftseigentümern gegen das Rauchverbot in Restaurants abgewiesen. Das seit Mitte 2010 geltende Rauchverbot verletze die Wirtschaftsfreiheit nicht, geht aus dem Urteil hervor.
sda. Die Vereinigung "Besorgte Liegenschaftseigentümer und Wirte Kanton St. Gallen" hatte die Verordnung zum Rauchverbot gleich nach dem Inkrafttreten im Sommer 2010 vor dem kantonalen Verwaltungsgericht angefochten. Den ablehnenden Entscheid zogen die Rauchverbotsgegner ans Bundesgericht weiter.
Dort sind sie jetzt ebenfalls abgeblitzt, wie die St. Galler Staatskanzlei mitteilte. Die Bundesrichter kamen zum Schluss, das Rauchverbot sei verhältnismässig; es verletze weder Wirtschaftsfreiheit, Rechtsgleichheit, Eigentumsgarantie noch den Grundsatz von Treu und Glauben.
Die von den Beschwerdeführern erhobenen Schadenersatzforderungen seien unbegründet, heisst es weiter. Die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen seien trotz der Beschwerde seit Juli 2010 ununterbrochen in Kraft gewesen, schreibt der Kanton im Communiqué. Einer der Beschwerdeführer hatte das Gegenteil behauptet.
Das St. Galler Volk hatte im September 2009 die Initiative "Schutz vor Passivrauchen für alle" mit 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Seit Mitte 2010 darf deshalb in St. Galler Restaurants nicht mehr geraucht werden, ausgenommen in kleinen unbedienten Fumoirs.
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Dossier: Rauchverbot
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