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10.05.2011

60 Strafanzeigen im Kanton Aargau

Bilanz des ersten Rauchverbot-Vollzugsjahres

Seit Inkrafttreten des schweizweiten Rauchverbots per 1. Mai 2010 sind im Aargau nicht alle Betriebe mit dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu recht gekommen. Der Kanton machte bei 327 Betrieben Beanstandungen und reichte 60 Strafanzeigen ein.

sda. Im ersten Vollzugsjahr erhielten 201 Betriebe die Bewilligung für das Betreiben eines Raucherlokals, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mitteilte. Das Aargauer Amt für Verbraucherschutz (AVS) kontrollierte 224 Fumoirs.

Die rund 1500 Aargauer Gastronomiebetriebe seien durch die Gesetzgebung verunsichert gewesen, hielt der Kanton fest. Nach vielen Gesuchen und Anfragen zu Beginn hätten die Auskünfte im Laufe des Jahres jedoch abgenommen.

Seit Anfang Mai 2010 ist Rauchen in Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, nicht mehr erlaubt. Ausnahmen sind Fumoirs und Raucherlokale. Das Gesuch zum Raucherlokal können Betriebe stellen, die über nicht mehr als 80 Quadratmeter Fläche verfügen.


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