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28.06.2011

Urnengang noch in diesem Jahr

Nichtraucherschutz-Initiative kommt am 27. November vor das Volk

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat beschlossen, die Stimmbürger am 27. November 2011 über die Volksinitiative "Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" abstimmen zu lassen.

Die Initiative verlangt, dass beim Nichtraucherschutz einzig die Regelung des Bundes gilt. Diese erlaubt Ausnahmen für abgetrennte Fumoirs bis zu einem Drittel der Gastfläche sowie für klar gekennzeichnete, gut belüftete Raucherbetriebe bis zu einer Fläche von 80 Quadratmetern. Die Beschäftigung von Mitarbeitern ist mit deren schriftlichen Einwilligung möglich.

Die jetzige kantonale Regelung sieht als Ausnahme nur gerade unbediente Fumoirs vor. Ansonsten gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Gastbetriebe ein Rauchverbot.

Als 2008 in Basel über das nun geltende Verbot abgestimmt wurde, gab es das Bundesgesetz noch nicht. Auch gab es keinen indirekten Gegenvorschlag. Ein solcher hätte angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses (52 Prozent Ja-Stimmen) durchaus Chancen gehabt. Die Baslerinnen und Basler erhalten nun die Auswahl, die man ihnen damals vorenthalten hat.


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