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07.01.2013

Städteinitiative: Kann der Gegenvorschlag umgesetzt werden?

Push-Massnahmen verlagern den Verkehr und schaden dem Standort

Im November 2010 nahm die Basler Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Städte-Initiative knapp an. Seither wird gerätselt, wie das gesetzlich vorgeschriebene Reduktionsziel von 10 Prozent motorisiertem Individualverkehr überhaupt erreicht werden kann. Welches sind die möglichen Massnahmen und deren Konsequenzen?

Im Gegensatz zur Initiative, welche eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs um 25 Prozent bis 2020 forderte, sieht der Gegenvorschlag eine Senkung um 10 Prozent im gleichen Zeitraum vor, wobei allfälliger, durch Autobahnausbauten (zum Beispiel Gundeli-Tunnel) verursachter Mehrverkehr auf dem Kantonsstrassennetz kompensiert werden muss.

Gemäss aktuellen Schätzungen ist im Zeitraum zwischen 2010 und 2020 mit einer Zunahme des motorisierten Individualverkehrs von 6 bis 15 Prozent zu rechnen. Die ohnehin geplanten oder bereits beschlossenen Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Langsamverkehrs (z.B. Tempo-30-Konzept, Tramnetz 2020) sowie die Parkraumbewirtschaftung werden daher nicht genügen, um das Reduktionsziel zu erreichen. Entsprechend prüft die Verwaltung zurzeit zusätzliche Massnahmen zur Reduktion des Autoverkehrs.

Bei den möglichen Massnahmen ist zwischen Pull- und Push-Methoden zu unterscheiden. Erstere versuchen, die Attraktivität des ÖV und des Langsamverkehrs mittels Infrastrukturausbauten oder Informationskampagnen zu stärken. Hierunter fallen beispielsweise weitere Tramstrecken oder die Erstellung eines Velobahnnetzes. Diese Massnahmen könnten die Anziehungskraft des Standorts Basel durchaus verbessern, allerdings ist es fraglich, inwiefern sie einen substanziellen Beitrag an das Reduktionsziel zu leisten vermögen.

Aus Sicht des Gewerbes klar kritisch zu beurteilen sind die Push-Massnahmen. Hierunter versteht man Ansätze, welche das Ziel verfolgen, den motorisierten Individualverkehr gezielt unattraktiver werden zu lassen. Zur Diskussion stehen vier Unterkategorien:

Kapazitätsreduktion im Strassennetz: Der Rückbau des Luzerner- und des Wasgenrings könnte Schule machen. Zur effektiven Reduktion der Strassenkapazität eignet sich der Abbau bestehender Fahrspuren oder gar die vollständige Sperrung bestimmter Strecken. Das Verkehrsaufkommen wird damit jedoch nicht reduziert, sondern einfach auf andere Achsen verlagert, wo es Stau verursacht, welcher mit einer höheren Schadstoff- und Lärmbelastung einhergeht.

Verkehrsmanagement: Zur Steuerung und Dosierung des motorisierten Individualverkehrs sind auch Pförtneranlagen (zum Beispiel verkürzte Grünzeiten für den Autoverkehr) möglich. Im Sinne des Reduktionsziels müssten sie an der Kantonsgrenze installiert werden. Analog zum ersten Punkt würde der Verkehr lediglich verlagert. Diesmal zu Ungunsten unserer Nachbarn.

Lenkungsabgaben: Nebst einer rigideren Parkraumbewirtschaftung sind insbesondere Road-Pricing-Ansätze denkbar. Eine Umweltzone analog zum Freiburger Modell könnte auch in Basel eingeführt werden. Das Beispiel Freiburg zeigt jedoch, dass die Bewirtschaftung solcher Zonen mit einem grossen bürokratischen Aufwand verbunden ist und wiederum Ausweichverkehr provoziert.

Verbote: Zu guter Letzt lässt sich der motorisierte Individualverkehr auch einfach verbieten. So gilt in einigen südeuropäischen Städten an besonders heissen Tagen die Regel, dass abwechslungsweise nur Fahrzeuge mit geraden beziehungsweise ungeraden Kennzeichen zugelassen sind. Welche negativen Auswirkungen ein solches System auf den Wirtschaftsstandort Basel hätte, lässt sich nur ansatzweise erahnen.

Im Frühjahr 2013 wird die Verwaltung ihr Massnahmenpaket zur Umsetzung des Gegenvorschlages zur Städte-Initiative präsentieren.

Quelle: Gewerbeverband Basel-Stadt


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