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04.02.2013
St. Gallen: Fumoirs dürfen bald wieder bedient werden
Sanfte Lockerung des strengen Rauchverbots
Im Kanton St. Gallen dürfen Raucherräume bald wieder bedient werden. Die Regierung legt eine Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes vor, die im November 2013 in Kraft treten soll.
Noch gehört St. Gallen zu den acht Kantonen, die lediglich unbediente Fumoirs als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten akzeptieren. Das soll sich nur ändern. Raucherlokale bleiben hingegen weiterhin verboten. Und Mitarbeitende, die im Raucherbereich beschäftigt werden, müssen schriftlich zustimmen.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab das Kantonsparlament. Es hatte letzten September eine Motion gutgeheissen, welche eine Lockerung des Rauchverbots fordert. Der Vorschlag der Regierung geht nun in die parlamentarische Beratung. Die neue Regelung tritt auf November in Kraft – nach Ablauf der Referendumsfrist.
Die Regierung zieht in der Vorlage auch Bilanz. Die Vorschriften würden "in aller Regel" eingehalten. Auf 1200 kontrollierte Gastronomiebetriebe gab es rund 50 Beanstandungen wegen Verletzungen einzelner Bestimmungen beim Betrieb von Fumoirs.
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Dossier: Rauchverbot
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