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20.03.2013

Migros-Filiale in Rapperswil darf sonntags offen bleiben

Verwaltungsgericht schützt Beschwerde des Grossverteilers teilweise

Die Genossenschaft Migros hat vor dem St. Galler Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erstritten: Die Express-Filiale der Migros in Rapperswil darf am Sonntag offen bleiben, aber nur während der Sommermonate und nicht das ganze Jahr über, wie dies die Migros verlangte.

sda. Beim M-Express in Rapperswil handle es sich um einen Betrieb in einem Fremdenverkehrsgebiet, heisst es im veröffentlichten Urteil. Der Genossenschaft Migros wird gestattet, während der Saison im M-Express bewilligungsfrei Sonntagsarbeit verrichten zu lassen. Die Saison bestimmt sich nach dem Sommerfahrplan der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft.

Der Entscheid der Verwaltungsrekurskommission wird aufgehoben. Diese hatte im Dezember 2011 die Einsprache der Gewerkschaft Unia gutgeheissen. Bei der betroffenen Migros-Filiale handle es sich weder um einen Betrieb für Reisende noch sei Rapperswil-Jona vom Fremdenverkehr abhängig, hiess es damals in der Begründung.

Unia pocht auf Sonntagsruhe

Seit 1997 ist die Filiale in der Altstadt auch am Sonntag offen. Nicht nur der M-Express mit Lebensmitteln hatte geöffnet, sondern auch ein SportXX- sowie ein M-Electronics-Laden im gleichen Komplex.

Die Unia Ostschweiz verlangte vom kantonalen Amt für Arbeit die Schliessung der Geschäfte. Die Sport- und Elektronikshops gingen zu, doch das Lebensmittelgeschäft wollte die Migros offen lassen und stellte dafür ein Gesuch.

Im März 2011 hat das St. Galler Amt der Migros erlaubt, ihre Express-Filiale in Rapperswil während der Sommermonate auch sonntags zu öffnen. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Filiale in einem Tourismusgebiet liege.

Im April 2011 erhoben sowohl die Migros Genossenschaft Zürich als auch die Unia Rekurs gegen den Entscheid. Die Migros verlangte, in der betreffenden Filiale während des ganzen Jahres bewilligungsfrei Sonntagsarbeit verrichten zu können. Die Sonntagsruhe sei das ganze Jahr zu respektieren und die Verfügung des Amtes für Wirtschaft aufzuheben, beantragte dagegen die Unia.


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