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18.08.2014
Den L-GAV jederzeit griffbereit
Gastgewerbe lanciert eigene App
Die Kontrollstelle L-GAV des Gastgewerbes lanciert ihre erste App über den Landes-Gesamtarbeitsvertrag. Damit ermöglicht sie den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Gastgewerbe den schnellen und einfachen Zugriff auf den L-GAV.
Wer ein Smartphone oder ein Tablet besitzt, kann nun jederzeit schnell und einfach auf den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes zugreifen. Ob zu Hause auf dem Sofa, auf dem Arbeitsweg im Zug oder Bus oder am Arbeitsplatz – die App informiert schnell und einfach über die Rechte und Pflichten im Gastgewerbe.
Zusätzlich zum Vertragstext des L-GAV finden die User Antworten zu den wichtigsten Fragen über den Gesamtarbeitsvertrag sowie Informationen rund um den Mindestlohn, die Aus- und Weiterbildung und Arbeitsverträge.
Die App mit dem Namen "L-GAV" steht gratis in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zum Download bereit. Sie ist sowohl für iPhone und iPad ab iOS-Version 6.0, für Android-Systeme (Handy und Tablet) ab Betriebssystem 4.0 sowie für Windows Phone ab 8.0 erhältlich.
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Dossiers: Arbeitsrecht | Onlinevertrieb
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