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25.08.2014

Weko eröffnet Vorabklärung gegen Coca-Cola

Getränkekonzern behindert Parallelimporte

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat endlich eine Vorabklärung gegen Coca-Cola eröffnet. Es dauerte fast zwei Jahre, bis die Weko sich zu diesem Schritt durchrang.

Die Wettbewerbskommission klärt ab, ob der Coca-Cola-Konzern und seine Abfüller ihre Marktmacht missbrauchen und Importe in die Schweiz behindern. Es ist nicht noch nicht klar, ob die Behörden nun von einer marktbeherrschenden Stellung des Getränkekonzerns ausgehen. Dann wären Tatbestände wie die Nichtbelieferung oder die preisliche Diskriminierung von Nachfragern missbräuchlich.

Der Wirteverband Basel-Stadt hat Coca-Cola erstmals im Oktober 2012 bei der Weko angezeigt. Diese Anzeige wurden im Januar und April 2013 bekräftigt und auf weitere Firmen des Coca-Cola-Systems ausgedehnt. Dem Vernehmen nach gab es auch noch andere Anzeigen.

In letzter Zeit häuften sich Hinweise darauf, dass Coca-Cola Kanäle zumacht, um ihre nationalen Vertriebssysteme abzuschotten. Die Weko begnügte sich bisher mit einer Marktbeobachtung. Bei der "Vorprüfung" handelt es sich um eine Vorstufe zur Untersuchung. Es wird vermutlich mehrere Monate dauern, bis klar wird, ob es tatsächlich eine Untersuchung gegen Coca-Cola geben wird.

"Es ist erfreulich, dass die Weko nun endlich vorwärts macht", sagt Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Wirteverbands Basel-Stadt. "Der Fall Coca-Cola zeigt, dass es eine Änderung des Kartellgesetzes braucht. Es kann nicht sein, dass es so lange dauert, bis die Weko nur schon eine Vorprüfung durchführt", so Ebneter.

Der Gesetzgeber hat es in der Hand, solche Fälle nicht mehr dem Ermessen der Weko zu überlassen, indem er auch "relativ marktmächtige" und nicht nur "marktbeherrschende" Unternehmen der Missbrauchskontrolle unterstellt. "Das hätte Signalwirkung und würde dafür sorgen, dass viele Unternehmen ihr Verhalten von vornherein anpassen, weil sie nicht mehr darauf spekulieren könnten, vom Kartellgesetz nicht erfasst zu werden", sagt Ebneter.


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