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22.10.2014

Basler Fasnacht bald immaterielles Kulturerbe?

Kandidatur soll bei der Unesco eingereicht werden

Die Basler Fasnacht kommt auf die Liste der Schweizer Kandidaturen für eine Aufnahme als immaterielles Kulturerbe der Unesco. Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 die Vorschläge für die Kandidaturen gutgeheissen. Diese werden nun schrittweise beim Unesco-Komitee für das immaterielle Kulturerbe eingereicht. Die erste Kandidatur ist für 2015 geplant.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die Unesco ein Kulturerbe bewahren, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt – im Unterschied zum Weltkulturerbe oder Weltnaturerbe – sondern mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen des Alltags verbunden ist. Die Liste umfasst aktuell etwa 250 Ausdrucksformen aus 100 Ländern, zum Beispiel den Tango, die tibetische Oper oder die Stickerei in Kroatien.

Die Aufnahme der Basler Fasnacht auf die Liste der Kandidaturen ist für Basel und die Pflege seiner Tradition eine sehr schöne Wertschätzung. Eine Aufnahme als immaterielles Kulturerbe der Unesco würde dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Basler Fasnacht im Ausland zu verfestigen und die Vielfalt des Weltkulturerbes mit zu unterstreichen.

Die Basler Fasnacht ist eine der wenigen Traditionen, die es aus dem urbanen Raum auf die Liste geschafft haben. Sie durchdringt viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Basel mit Wirkung weit über die drei Fasnachtstage hinaus und ist zentrales Identitätselement der Bewohnerinnen und Bewohner der Region Basel. Sie ist eine lebendige Tradition, die sich mit gesellschaftlichen Veränderungen mitbewegt und kulturell weit über Basel hinausstrahlt.

Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur Basel-Stadt: "Wir freuen uns sehr darüber, dass die Basler Fasnacht auf die Liste des Bundesrates gekommen ist. Ihre kulturelle und soziale Bedeutung ist unbestritten gross. Mich persönlich fasziniert besonders, dass die Fasnacht in der Basler Gesellschaft seit vielen Jahrzehnten eine Art kulturelle Grund(aus)bildung leistet: Musizieren, Larven und Kostüme gestalten, Schnitzelbängge schreiben und vortragen, dieses Spektrum ist eindrücklich und multidisziplinär vor der Zeit."

Christoph Bürgin, Obmann Fasnachts-Comité: "Die Nominierung ist eine grosse Anerkennung für alle, die sich für die Basler Fasnacht einsetzen. Der Geist, der die Fasnacht umgibt, dauert nicht nur drei Tage, sondern das ganze Jahr hindurch. Der soziale, gesellschaftspolitische und kulturelle Wert der Fasnacht ist für die ganze Region äusserst wertvoll und wird oft unterschätzt. Deshalb ist es sehr positiv, dass die grosse Bedeutung der Fasnacht, die weit über das eigentliche Fasnachtmachen hinausgeht, durch diese Nominierung auch von der kantonalen und eidgenössischen Politik erkannt worden ist."

Lebendige Traditionen in der Schweiz

Die Schweiz hat 2008 das Unesco-Übereinkommen von 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Bis September 2012 wurde ein nationales Inventar mit der Bezeichnung "Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz" erstellt. Auf dieser Liste sind einige Traditionen aus Basel zu finden, neben der Fasnacht zum Beispiel die Herbstmesse, der Vogel Gryff oder das Rheinschwimmen.

Zur Auswahl von Traditionen, die der Unesco vorgeschlagen werden sollen, hat das Eidgenössische Departement des Innern im März 2013 eine Expertengruppe zur Erarbeitung einer Vorschlagsliste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz eingesetzt. Diese Expertengruppe hat eine beratende Funktion und legte dem Bundesrat einen Expertenbericht mit Empfehlungen für die Kandidaturen vor.

Vertragsstaaten des Unesco-Übereinkommens können eine Kandidatur pro Jahr einreichen. Diese wird von den Organen des Übereinkommens eingehend geprüft. Das erste Schweizer Dossier könnte ab März 2015 vorgelegt werden, ein Listeneintrag einer ersten Schweizer Tradition könnte frühestens im November 2016 stattfinden. Die vom Bundesrat gutgeheissenen Kandidaturen werden je in einem Dossier detailliert beschrieben. Diese Dossiers werden im Laufe der nächsten Jahre in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Traditionsträgerinnen und Traditionsträgern zusammengestellt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Reihenfolge, in der die Schweizer Kandidaturen der Unesco eingereicht werden, noch nicht definiert. Diese wird je nach Komplexität der Dossiers und Kapazitäten der Partnerorganisationen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.


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