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07.12.2015

Nutzungspläne sollen Klarheit schaffen

Veranstaltungen in der Basler Innenstadt

Die Art und Anzahl von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen der Basler Innenstadt sollen in sogenannten Speziellen Nutzungsplänen (sNuP) verbindlich und transparenter als bisher geregelt werden.

Der öffentliche Raum des Kantons Basel-Stadt muss und soll den Bewohnern sowie Besuchern für ganz verschiedene Vorhaben zur Verfügung stehen. Unterschiedliche öffentliche und private, kommerzielle und nichtkommerzielle Interessen treffen dabei aufeinander. In diesem Zusammenhang sollen die "Speziellen Nutzungspläne" (sNuP) das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) umsetzen und Klarheit für die einzelnen Nutzergruppen schaffen.

Die Speziellen Nutzungspläne beinhalten Vorschriften bezüglich Lautstärke, zeitlicher und räumlicher Belegung sowie allgemeine Regelungen auf den grossen Plätzen Basels. Wie bei einem Bebauungsplan werden diese Vorschriften vom Grossen Rat erlassen. Alle Beteiligten wissen auf diese Weise, was sie an einem Platz zu erwarten haben.

Die Allmendverwaltung hat das erste Paket von Speziellen Nutzungsplänen für den Barfüsserplatz, den Marktplatz und den Münsterplatz im Rahmen eines Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen diskutiert. Das Feedback war weitgehend positiv.

Der nun vorgebrachte Vorschlag für den Speziellen Nutzungsplan für den Barfüsserplatz sieht zum Beispiel vor, dass dort an 135 Tagen im Jahr Veranstaltungen von 8 bis 20 Uhr oder an fünf Tagen im Jahr Veranstaltungen bis 2 Uhr morgens stattfinden können. Ausgenommen von diesem Kontingent wären unter anderem die Meister- und Cupfeiern des FCB oder die Fasnacht.

Falls die Nachfrage nach Veranstaltungen das Kontingent übersteigt, würde die Allmendverwaltung Bewilligungen bevorzugt an Jugendveranstaltungen, Veranstaltungen mit überregionalem Interesse sowie besonders innovative Veranstaltungen erteilen – in dieser Reihenfolge.

Die Entwürfe für das erste Paket der Speziellen Nutzungspläne (Barfüsserplatz, Marktplatz sowie Münsterplatz) können bis Mitte Januar 2016 beim Kundenzentrum der Allmendverwaltung an der Rittergasse 4 sowie im Internet unter tiefbauamt.bs.ch/snup eingesehen werden.


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