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18.11.2016
"Kartellgesetz schützt Wettbewerb ausreichend"
Bundesrat will nicht gegen Buchungsplattformen vorgehen
Der Bundesrat will Hotel-Buchungsplattformen keine Fesseln anlegen. Booking und andere Portale sollen Hotels weiterhin verbieten dürfen, auf der eigenen Internetseite tiefere Preise zu fordern.
sda. Bereits untersagt sind die so genannten weiten Preisparitätsklauseln. Diese verpflichten den Hotelier, auf allen Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf der Buchungsplattform zu fordern. Der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof verlangt mit einer Motion, auch die so genannten engen Preisparitätsklauseln zu untersagen. Diese betreffen nur die Internetseite des Anbieters.
Kaum ein Hotel könne es sich leisten, auf Online-Buchungsplattformen zu verzichten, schreibt Bischof in der Begründung. Preisparitätsklauseln schränkten die unternehmerische Freiheit der Hoteliers ein. Zudem drohe der Schweiz ein Wettbewerbsnachteil, weil die Nachbarländer ein Verbot bereits beschlossen oder zumindest geplant hätten.
Der Bundesrat will nichts davon wissen. Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend, schreibt er in seiner veröffentlichten Antwort auf die Motion. Sollte der Wettbewerb in unzulässiger Weise behindert werden, könne die Wettbewerbskommission eingreifen.
Bischofs Motion hat im Ständerat durchaus Chancen. Fast die Hälfte der Mitglieder hat seinen Vorstoss unterzeichnet. Die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft beschäftigen das Parlament in letzter Zeit immer wieder. In seinem Auftrag arbeitet das Departement von Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) derzeit an einem Bericht, der Antworten auf die Herausforderungen durch Uber, Airbnb oder Booking liefern soll.
- Motion will Hoteliers die unternehmerische Freiheit zurückgeben
- Umstrittene Bestpreisklauseln fallen
- Deutsches Kartellamt entscheidet gegen Booking.com
Dossiers:
Kartelle | Onlinevertrieb
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