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15.12.2016
Regulierungslücke
Gericht in Barcelona erklärt Strafe für Airbnb für nichtig
Ein Gericht in der spanischen Touristenhochburg Barcelona hat eine Geldstrafe für das Zimmervermittlungsportal Airbnb für nichtig erklärt. Der zuständige Richter verwies auf eine Regulierungslücke, daher könne auch keine Sanktion verhängt werden, wie Airbnb mitteilte.
sda afp. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. Die Regierung von Katalonien hatte im Juli 2014 eine Strafe von 30'000 Euro gegen Airbnb verhängt wegen Vermittlung von Unterkünften an Touristen ohne Lizenz. Dagegen wehrte sich das US-Unternehmen.
Im Urteil von Ende November, das Airbnb veröffentlichte, heisst es zwar, das Vermittlungsportal sei nicht einfach nur ein "elektronischer Anzeiger" für Ferienwohnungen ohne jegliche Verantwortung. Doch "vermarkte" das Unternehmen Ferienwohnungen nicht. Bei seiner Geschäftstätigkeit gehe es im Grunde nicht um den "Gebrauch von Teilen, Personen oder Besitztümern zur touristischen Nutzung".
Airbnb erklärte, es handle sich um ein Grundsatzurteil. Denn der 2014 verhängten Strafe folgten weitere Geldbussen: Die Stadt Barcelona verhängte 2015 Strafen von je 30'000 Euro gegen Airbnb und den Konkurrenten HomeAway. Im Juni erhöhte die Stadt die Strafen drastisch auf 600'000 Euro – Ende November kündigte sie an, Airbnb und HomeAway sollten diese Summe jeweils wegen unerlaubter Wohnungsvermittlung bezahlen.
Der Touristenboom in Barcelona war lange von der Stadt begrüsst worden, doch in den vergangenen Jahren wuchs die Kritik. Die steigenden Touristenzahlen haben auch zu steigenden Immobilienpreisen geführt. Viele Einheimische können sich eine Wohnung in der Stadt nicht mehr leisten.
Airbnb, 2008 gegründet, vermittelt via Internet Privatunterkünfte aller Art. Das US-Unternehmen will in diesem Jahr erstmals Gewinn machen. Es hofft nun in Barcelona auf einen "neuen Dialog über die Zusammenarbeit" mit den spanischen Behörden, wie das Unternehmen erklärte.
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Dossier: Parahotellerie
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