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17.12.2016
Gesamtarbeitsvertrag gilt für alle im Gastgewerbe
Bundesrat erklärt neuen GAV allgemeinverbindlich
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Schweizer Gastgewerbe für die Periode 2017-2020 für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt. Die Aufsichtskommission für den L-GAV im Gastgewerbe freut sich über den Entscheid des Bundesrates. Er bringt Kontinuität für einen der grössten und wichtigsten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz, der sich seit über vierzig Jahren auf eine nationale Sozialpartnerschaft stützt.
- Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
- Saisonprivileg für Ganzjahresbetriebe
- Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=5889
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