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20.10.2017
Grosser Rat beschliesst neues Gasttaxengesetz
Auch Airbnb-Kunden müssen Beherbergungsabgaben bezahlen
Wer in der Basler Parahotellerie wie etwa bei Airbnb-Anbietern übernachtet, soll künftig die obligatorische Gasttaxe bezahlen müssen. Der Grosse Rat hat dazu das Gesetz revidiert und die Taxe leicht erhöht.
sda. Bereits das geltende Gesetz verlangt, dass neben Hotels und ähnlichen auch alle «sonstigen Beherbergungsstätten» von ihren Gästen eine Gasttaxe kassieren und dem Kanton weiterleiten – der finanziert damit ein «Verkehrsbüro». Ausgenommen sind nur Einheimische, kleine Kinder und Langzeitmieter.
Die dazugehörige Verordnung zielt auf Anbieter, die «gewerbsmässig oder gelegentlich gegen Entgelt Personen beherbergen». Eigentlich trifft das alle Anbieter, doch erst der Vermittlungsplattformen-Boom und dessen Auswirkungen auf Hotellerie und Wohnungsmarkt hat auch private Gelegenheitsvermieter in den Fokus gerückt.
In der Debatte war denn auch rundum von «gleich langen Spiessen» für klassische Beherberger und andere Anbieter die Rede. So war am Ende die Revision mit 88 gegen zwei Stimmen unbestritten. Im Detail gab es dennoch Diskussionen zu Punkten, die in der vorberatenden Kommission abgehakt worden waren.
Mit der Revision will das Parlament klarstellen, dass alle die Gasttaxe zahlen müssen. Gleichzeitig wird der bisherige Fixbetrag von 3.50 Franken pro Person und Nacht umgewandelt in eine Tarifbandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken. Dies fand die SVP zu viel, blitzte aber mit 81 gegen 13 Stimmen ab.
Dagegen argumentiert wurde mit Zusatzleistungen, die das Geld wert seien. So ist geplant, mit Hilfe der Mehreinnahmen aus dem bisherigen «Mobility Ticket», das Hotelgästen seit 1999 freie Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr bietet, einen eigentlichen Gästepass namens «Baselcard» zu machen, der diverse Vergünstigungen und Gratisangebote umfasst.
Ebenfalls chancenlos war die SVP mit ihrer Forderung, auch Campingplätze explizit zu erwähnen. Solche gibt es derzeit nicht auf Kantonsgebiet. Der Antrag wurde mit 23 gegen 70 Stimmen abgelehnt.
Die Vorlage ermöglicht auch eine Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, dies als Kann-Formulierung falls die Regierung Bedarf erkennt. Dagegen wehrte sich die FDP, weil das keinen Sinn habe und in der Praxis schwierig zu machen sei, etwa für Mieter und Kurzzeit-Angebote.
Christoph Brutschin, Vorsteher des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartements, konterte, Hoteliers und Basel Tourismus wünschten die Registrierungspflicht ausdrücklich. So stimmten auch die CVP und Teile der SVP mit der Linken gegen die Streichung dieses Paragrafen; der FDP-Antrag fiel mit 57 gegen 37 Stimmen durch.
Zwecks Aufwandreduktion kann der Kanton mit Vermittlungsplattformen Vereinbarungen abschliessen – mit Airbnb ist man schon in Kontakt dafür. Wie viele Gäste via Airbnb oder andere Plattformen in Basel eine Übernachtung buchen, ist den Behörden nicht bekannt.
2016 hatte der Kanton mit der Gasttaxe brutto 4.3 Millionen Franken eingenommen. Die Regierung erhofft sich durch das neue Gesetz zusätzliche 200'000 bis 300'000 Franken.
Laut Brutschin steigt mit der Zahl der Übernachtungen in Basel auch jene der Betten, weshalb Auslastung und Preise unter Druck seien. Er erhofft sich Wettbewerbsvorteile von der Revision und der neuen Gästekarte und so eine bessere Auslastung und höhere Preise. Die Branche sei unter anderem wichtig, weil sie viele Arbeitsplätze für weniger Qualifizierte biete.
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Dossiers: Beherbergungsabgaben | Parahotellerie
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