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30.10.2017

«Wachstum ermöglichen und Wohnraum schaffen»

Basler Regierung will den kantonalen Richtplan anpassen

Das anhaltende Wirtschaftswachstum und die Bevölkerungszunahme geben Anlass, die Strategie der Siedlungsentwicklung des kantonalen Richtplans anzupassen. Basel soll sich weiter entwickeln können.

Basel hat in den letzten Jahren ein sehr erfreuliches Wachstum zu verzeichnen. So hat die Zahl der Arbeitsplätze und der Bevölkerung zugenommen. Damit Basel weiterwachsen kann, müssen ansässige Firmen sich entwickeln können und neue Firmen Platz finden. Zugleich braucht es mehr Wohnraum, damit jeder, der in Basel wohnen möchte, eine passende Wohnung findet.

«Immer mehr Leute möchten in Basel arbeiten und wohnen. Der kantonale Richtplan zeigt gesamthaft auf, wo dies in Zukunft im Kanton möglich ist. Basel wird dichter und vielfältiger. Es entsteht Urbanität, die Basel attraktiv und lebenswert macht», betont Regierungsrat Hans-Peter Wessels.

Dazu ist zusätzliche Nutzfläche nötig – und zwar innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Im kantonalen Richtplan werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der Beschäftigten im Kanton bis 2035 um 40‘000 und die Zahl der Einwohner um 30‘000 wachsen könnte. Realistisch ist aus Sicht des Regierungsrates eine Zunahme der Arbeitsplätze um 30‘000 und der Einwohnerzahl um 20‘000 in den nächsten zwanzig Jahren.

Die Gesamtstrategie zur Verdichtung des Siedlungsgebiets wird im Richtplan beibehalten, aber in ihrer Bedeutung inhaltlich geschärft. So umfasst die Strategie konkret vier Massnahmen: Aufzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets, punktuelles Wachstum in die Höhe, bessere Ausnutzung von Flächen und Nutzungsintensivierungen auf Arealen in Transformation.

Die Bevölkerung hat bis zum 12. Januar 2018 die Gelegenheit, die überarbeiteten Entwürfe des kantonalen Richtplans zum Schwerpunkt Siedlungsentwicklung einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Der Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die relevante Projekte verortet sowie einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren.

Der kantonale Richtplan wird in Basel-Stadt vom Regierungsrat erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Anpassungen des Richtplans zu den Schwerpunkten «Umwelt», «Agglomerationsprogramm» und «Mobilität» sollen in den Jahren 2018 bis 2019 erarbeitet werden.


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