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06.12.2017

Lohnabzugsverfahren ist vom Tisch

Koalition der Vernunft setzt sich durch

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Einführung eines sogenannten Lohnabzugsverfahrens abgelehnt. Dieses wäre mit grossem finanziellem und administrativem Aufwand verbunden gewesen, ohne dass es zur gewünschten «Entlastung der Steuerzahler» und zum Abbau der Steuerschulden geführt hätte.

Die verworfene Teilrevision des baselstädtischen Steuergesetzes wollte die Arbeitgeber im Kanton dazu verpflichten, ihren in Basel-Stadt steuerpflichtigen Angestellten einen Teil vom Lohn abzuziehen und diesen an die Steuerverwaltung zu überweisen. Die Angestellten hätten auf diesen Abzug verzichten oder dessen Höhe frei bestimmen können. Personen, die Mühe mit ihren privaten Finanzen haben – und genau diesen wollte die Vorlage «helfen» – hätten sich vom Verfahren jedoch wahrscheinlich entzogen.

Ausserdem wäre die Aufgabe des Steuerzahlens auch für diejenigen Arbeitnehmer, die vom Lohnabzugsverfahren Gebrauch gemacht hätten, nicht einfach erledigt gewesen. Denn einerseits hätten nur für die kantonalen, nicht aber für die Bundes- und die Gemeindesteuern Abzüge getätigt werden können, und andererseits hätte der Arbeitgeber «nur» das Inkasso und die Weiterleitung übernommen, nicht aber das Ausfüllen der Steuererklärung. Dafür wären alle Angestellten selber verantwortlich geblieben.

Worin also genau die Entlastung hätte liegen sollen für Menschen, bei denen «das Ausfüllen einer Steuererklärung oder das Veranlassen eines Dauerauftrags» eine «Überforderung» darstellt, bleibt ungeklärt.

Auch für den Kanton wäre der Nutzen des Lohnabzugsverfahrens nicht genau zu beziffern gewesen. Der Verfasser einer von den Initianten in Auftrag gegebenen Studie sagte dazu, das Entscheidende sei, dass Basel-Stadt als Vorreiter vorangehen könnte. Der Kanton alleine hätte als Initialaufwand für die Umsetzung gegen drei Millionen Franken und jährlich wiederkehrend weit über zwei Millionen Franken bezahlen sollen. Die Arbeitgeber wären hierfür mit hoheitlichen Aufgaben, inklusive Haftungsrisiken, belastet worden – nur damit Basel ein «Vorbild» hätte sein können.

Wer will, kann sich heute schon einen Dauerauftrag bei der Bank oder der Post einrichten und so für einen automatischen Steuerabzug sorgen. Das teure und sinnlose Lohnabzugsverfahren hätte bloss die Arbeitgeber zu Handlangern der Steuerverwaltung gemacht. Kommt hinzu, dass Steuerschulden keine rechtlich privilegierten Schulden sind.

Steuerforderungen sind nicht anders zu behandeln als andere Drittklassforderungen wie etwa Krankenkassenrechnungen. Von Rot-Grün ist zu erwarten, künftig auf solch unnötige und schädliche Vorstösse zulasten der Wirtschaft zu verzichten.


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