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25.01.2018

«Wohnungen sind kein Hotelersatz»

Frankfurt führt Bewilligungspflicht für Kurzzeitvermieter ein

Die Stadt Frankfurt am Main führt eine Genehmigungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum vor. So soll verhindert werden, dass «private» Zimmervermieter über Portale wie Airbnb die Wohnungsknappheit verschärfen.

«Wohnungen sind kein Hotelersatz», sagt der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef. Die Stadt verhindere deshalb, dass Wohnungen ausschliesslich kurzzeitig an Touristen vermietet werden. «Ein konsequenter Wohnraumbestandsschutz ist für uns unverzichtbar», so Josef.

Seit dem Jahr 2013 hat die Stadt Frankfurt am Main rund 1400 illegal genutzte Ferienwohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Doch durch bundesrechtliche Änderungen zählen Ferienwohnungen nun als «nicht störende Gewerbebetriebe» und sind damit in fast allen Baugebietstypen zulässig.

Damit Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt entgegenwirken können, hat ihnen der Hessische Landtag durch eine Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes aber ermöglicht, zu bestimmen, dass Wohnraum nur unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung als Ferienwohnung genutzt werden darf. Hiervon macht die Stadt Frankfurt jetzt Gebrauch.

«Mit der neuen Regelung wollen wir weiterhin eine dauerhafte Umnutzung von Wohnungen verhindern», so Josef. In Frankfurt benötigt man zukünftig grundsätzlich eine Genehmigung, um eine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer in einer Wohnung als Ferienwohnung entgeltlich zu überlassen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht bei einer Überlassung als Ferienwohnung bis zu sechs Wochen pro Jahr oder bei der Überlassung nur eines einzelnen Zimmers.

Im Falle der Genehmigung einer ganzen Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum muss der durch die Umnutzung des Wohnraums am Wohnungsmarkt entstandene Verlust kompensiert werden. Dies kann durch die Erstellung von Ersatzwohnraum in gleicher Grösse und Qualität oder in Einzelfällen durch die Leistung einer einmaligen oder laufenden Ausgleichszahlung geschehen. Diese muss zweckgebunden zur Schaffung neuen Wohnraums verwendet werden.

«Vorrangiges Ziel der Satzung ist es, zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt Wohnraum durch die Umnutzung zu Ferienwohnungen verloren geht», sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann. «Wir möchten damit Missbrauch unterbinden, gleichzeitig aber Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ermöglichen, Freunde und Bekannte weiter bei sich unterzubringen.»


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