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11.03.2020
Erfreuliche erste Massnahmen von Basel-Stadt
Rasches Handeln ist auch auf Bundesebene notwendig
Der Wirteverband Basel-Stadt, der Basler Hotelierverein und der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüssen das rasche Handeln der Basler Regierung, um mit Massnahmen die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus abzufedern. Es braucht aber zwingend weitere Massnahmen, auch auf Bundesebene, welche die Unternehmen unmittelbar kostenseitig entlasten. Hier gilt es das wirksame Instrument der Kurzarbeit rasch zu vereinfachen und Gesuche von betroffenen Unternehmen unbürokratisch zu bewilligen.
Es ist erfreulich, dass die Regierung aktiv mithelfen will, möglichst viele Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der Branche erhalten werden können. Der Regierungsrat hat als erste Kantonsregierung bereits erste konkrete Massnahmen präsentiert. Dieses rasche Handeln verdient Dank und Lob: Es zeigt eindrücklich, dass die Situation ernst genommen wird.
Insbesondere die Äufnung des Krisenfonds und die Unterstützung von Ausbildungsleistungen ist hervorzuheben. Dass diese Ausbildungstätigkeit aufrechterhalten werden kann, ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels unverzichtbar.
Überbrückungskredite stellen ebenfalls ein sinnvolles Mittel dar, um Unternehmen, die allein aufgrund der Folgen des Coronavirus in Schwierigkeiten geraten, zu unterstützen. Es muss alles darangesetzt werden, dass diese Massnahmen so rasch als möglich umgesetzt werden können.
Die angekündigten Zahlungsfristen für staatliche Leistungen können sofort umgesetzt werden. Auch solche Massnahmen sind begrüssenswert. Der Basler Hotelierverein, der Gewerbeverband Basel-Stadt und der Wirteverband Basel-Stadt danken allen Partnern und staatlichen Institution für die Kulanz und Unterstützung. Allerdings ist zu beachten, dass längere Zahlungsfristen teilweise lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung des Problems führen.
Es braucht zwingend weitere Massnahmen, die jetzt Wirkung entfalten und die eine Entlastung in den Kosten sowie den Erfolgsrechnungen haben. Auch der Bundesrat ist zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert. Denn die Hotel-, Gastronomie-, Event- und weitere Branchen sind unmittelbar und akut betroffen. Insbesondere der Zusammenbruch des Corporate-Geschäfts, Stornierungen und gesunkene Frequenzen führen zu Umsatzeinbussen in der Höhe von 50 bis 80 Prozent – und das seit Ende Februar und auf unbestimmte Zeit.
Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation, welche alle Branchenbetriebe unverschuldet in akute Schwierigkeiten bringt. Derzeit bleibt den Betrieben vor allem das Instrument der Kurzarbeit, um die Kostenseite zu entlasten. Dazu braucht es vom Bund eine Erleichterung der Anforderungen und eine Vereinfachung der Abwicklung.
- Längere Zahlungsfristen und Überbrückungskredite
- So kommen Sie durch die Corona-Krise
- Wie meldet man Kurzarbeit an?
Dossier: Pandemie
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