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13.03.2020

Verschärfte Massnahmen gegen das Coronavirus

Restaurants, Veranstaltungen, Museen, Sportanlagen, Freizeitbetriebe

Nach dem Entscheid des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Coronavirus ergreift der Basler Regierungsrat verschärfte Massnahmen.

Ganz Europa und auch die Schweiz befindet sich in einer Corona-Krise. Der Kanton Basel-Stadt ist stark betroffen. Im Kanton sind pro Kopf so viele positive Fälle wie im Kanton Tessin bestätigt. Gestern musste der erste Todesfall gemeldet werden. Die Zahl der positiv Getesteten und auch die Todesfälle werden weiter zunehmen. Das Covid-19-Virus entwickelt sich enorm dynamisch. Die Situation hat sich in den letzten Tagen und Stunden laufend verschlimmert und zwingt die Behörden zu verschärften Massnahmen im Kampf gegen die Epidemie.

Der Regierungsrat steht im engen Kontakt mit den Bundesbehörden und trägt die heutigen Beschlüsse des Bundesrats mit. Um diese schwierige Situation zu bewältigen braucht es den gemeinsamen Effort und die Solidarität der Bevölkerung.

Restaurants und Veranstaltungen

Der Bundesrat hat Verschärfungen im Bereich der Veranstaltungen beschlossen. Zusammenkünfte ab 100 Personen sind untersagt. Restaurationsbetriebe dürfen nicht mehr als 50 Personen aufnehmen. Das gilt auch in Basel-Stadt ab sofort.

Verwaltung, Museen, Sportanlagen, Freizeitbetriebe

Der Regierungsrat hat entschieden, die kantonalen Museen und Sportanlagen ab morgen Samstag zu schliessen. Der Betrieb der kantonalen Verwaltung wird ansonsten ordentlich gewährleistet.

Für private Freizeitbetriebe, Museen und Sportzentren gilt die bundesrätliche Verordnung (Maximalzahl von 100 Personen unter Einhaltung der verordneten Präventionsmassnamen).

Schulen und Kinderbetreuung

Sämtliche Schulen im Kanton Basel-Stadt sind ab Montag, 16. März 2020, bis zu den Frühjahrsferien geschlossen. Dies betrifft alle staatlichen und privaten Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen sowie weiterführenden Schulen. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass auch die Kindertagesstätten und Spielgruppen hiervon erfasst sind.

Der Kanton bietet eine Kinderbetreuung nur für Erziehungsberechtigte an, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder sonstige zwingende Arbeitsverpflichtungen haben und die Kinderbetreuung nicht anderweitig organisieren können.

Diese Ausnahme gilt auch in Notsituationen, in denen nur eine Betreuung durch Grosseltern möglich ist. Die Kinder dieser Erziehungsberechtigten gehen am Montag in ihre gewohnte Schule oder Kindertagesstätte. Alle anderen Kinder bleiben zuhause.

Das Erziehungsdepartment wird in der Mitte der kommenden Woche ausführlich kommunizieren, welche Massnahmen zur Aufrechterhaltung des restlichen Schulbetriebs getroffen werden.

In diesem Zusammenhang appelliert der Regierungsrat an die Kulanz und Solidarität der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitenden mit Betreuungspflichten, insbesondere in Zusammenhang mit der Lohnfortzahlungspflicht.


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