Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
23.03.2020
Rettungspaket des Bundesrats ist ermutigend
Eine Zusammenfassung der bisherigen Massnahmen
Das Massnahmenpaket des Bundes stimmt zuversichtlich. Es wird den meisten Unternehmen helfen, die erste heikle Phase zu überstehen.
Der Bundesrat hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Zusammen mit den bereits zuvor angekündigten 10 Milliarden stehen nun über 42 Milliarden Franken zur Verfügung.
Liquiditätshilfen
Der Bund garantiert gesunden Unternehmen einen schnellen Zugang zu Bankkrediten bis zu 10 Prozent des Umsatzes. Beträge bis zu einer halben Millionen Franken sollen von den Banken sofort ausbezahlt und zu 100% vom Bund garantiert werden. Höhere Beträge unterliegen einer kurzen Bankprüfung und sollen zu 85% vom Bund abgesichert werden.
Der Bundesrat hat ausdrücklich erwähnt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sich bereits an ihre Hausbank wenden sollen, wenn ihr Unternehmen Geld benötigt. In den einzelnen Kantonen wird schon diese Woche eine Hotline eröffnet. Die meisten Geschäftsbanken haben zudem auf ihren Homepages bereits umfassende Informationen aufgeschaltet.
Schon ab dieser Woche wird schnelle Unterstützung geleistet. Die Liquiditätsentscheide sollen innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Kredite werden grundsätzlich als Überbrückungsfinanzierung gewährt und sind in aller Regel rückzahlungspflichtig.
Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit
Die Werkzeuge zur Reduzierung der Arbeitszeit werden vereinfacht. Kurzarbeitszeitentschädigungen werden auch für Auszubildende, Mitarbeiter mit befristeten Verträgen und für Personen im Dienst einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet.
Auch «arbeitgeberähnliche Angestellte», also Angestellte der eigenen Firma und die mitarbeitenden Ehegatten erhalten eine Kurzarbeitsentschädigung. Sie können eine Pauschale von 3320 Franken pro Vollzeitstelle geltend machen.
Die Wartefrist (Karenzfrist) wird aufgehoben, damit keine Verzögerung mehr auf Kosten des Unternehmens gibt. Die Kurzarbeitszeitentschädigung wird also ab dem 1. Tag ausgerichtet. Es besteht keine Pflicht mehr, Überstunden vor dem Recht auf Kurzarbeitszentschädigung auszugleichen.
Es gibt ein neues Formular (COVID-19) zur Abrechnung der Kurzarbeit. Das Formular ist deutlich einfacher und ersetzt alle bisher auszufüllenden Dokumente.
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige
Eine Entschädigung ist für Schulschliessungen, ärztlich verordnete Quarantäne und behördliche Schliessung von Betrieben vorgesehen. Die Entschädigung wird in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt und in Form von Taggeldern durch die AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet.
Die Entschädigung beträgt 80% des Einkommens, höchstens 196 Franken pro Tag. Die Formulare sind bereits auf den Internetseiten der Ausgleichskassen aufgeschaltet.
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
In Analogie zu den Entschädigungen für Selbständige haben auch angestellte Personen, die unter Quarantäne stehen und solche, die aufgrund von Schulschliessungen für ihre Kinder sorgen müssen, Anspruch auf eine EO-Entschädigung. Die Taggeldregelungen entspricht jener für Selbständige. Maximal 10 Tage für Personen in Quarantäne bzw. 30 Tage für Personen mit Betreuungsaufgaben.
Und ausserdem...
Steuern
Die Zahlung der Bundessteuer und der Mehrwertsteuer kann ohne Verzugszinsen für die Zeit vom 21. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verschoben werden.
Sozialversicherung
Die von der Krise betroffenen Unternehmen können von vorübergehenden, zinslosen Zahlungsaufschüben von Sozialversicherungszahlungen (AHV/IV/EO/ALV) profitieren.
Rechtsstillstand im Betreibungswesen
In der Zeit vom 19. März bis 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz weder betrieben noch in Konkurs gebracht werden.
Mietvertrag
Der Bundesrat rät den Unternehmerinnen und Unternehmern, sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine für die Dauer der Betriebsschliessung einvernehmliche Regelung zu finden.
Weitere Massnahmen
Der Bundesrat hat angekündigt, sein Paket zu verfeinern und zu vervollständigen. Genauere Informationen werden auf baizer.ch laufend publiziert.
- AWA Basel-Stadt: Ausserordentliche Anmeldeverfahren Kurzarbeit
- Corona-News der Ausgleichskasse GastroSocial
- Erfreuliche erste Massnahmen des Kantons Basel-Stadt
Dossiers: Pandemie | Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7135
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!