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24.03.2020

Baselland konkretisiert Massnahmenpaket

Nicht rückzahlbare Soforthilfe bis zu 10'000 Franken pro Unternehmen

Nachdem der Baselbieter Regierungsrat am letzten Donnerstag zusammen mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank die Eckwerte für ein Massnahmenpaket über 190 Millionen Franken für die von den Corona-Folgen Betroffenen kommunizierte, hat die Regierung nun die Details für den Kantonsteil des Pakets beschlossen. Sie will damit die weitreichenden Massnahmen des Bundes subsidiär und gezielt ergänzen.

Der Regierungsrat des Kantons Baselland hat ein Massnahmenpaket in der Höhe von 100 Millionen Franken zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise verabschiedet. Er hat zudem die Richtschnur und die Grundlagen für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen festgelegt. Mit dem Hilfspaket sollen die weitreichenden Massnahmen des Bundes subsidiär und gezielt ergänzt werden.

Das Massnahmenpaket umfasst drei Elemente:

Unternehmen in Kurzarbeit und Selbständigerwerbende, die von der Krise betroffen sind, erhalten rasch und unbürokratisch eine nicht rückzahlbare Soforthilfe. Die Soforthilfe setzt sich aus einem fixen Beitrag von 7500 Franken sowie einem variablen Beitrag von 250 Franken pro im Unternehmen arbeitende Person zusammen. Maximal werden pro Unternehmen 10'000 Franken ausbezahlt.

Mit den Massnahmen des Bundes sind die Lohnkosten der Unternehmen weitgehend gedeckt. Demgegenüber unterstützt die finanzielle Soforthilfe des Kantons vor allem die KMU bei der Deckung übriger Kosten (Miete, Pacht, Energie, d.h. Gas, Wasser und Strom, Versicherungen, Kapitalkosten etc.). Diese kantonalen Soforthilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.

In Ergänzung zu den Kreditgarantien des Bundes hält sich der Kanton subsidiär bereit, Überbrückungskredite von Banken an Baselbieter Unternehmungen abzusichern. Die zu garantierenden Kredite werden mit maximaler Laufzeit von zwei Jahren und zu 0 Prozent Zins gewährt. Abgesichert werden Kredite in maximaler Höhe bis 50'000 Franken.

Lehrbetriebe, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einem Pauschalbetrag pro Lernenden unterstützt. Der Bund hat bereits die Entschädigung für Kurzarbeit auf Lernende ausgeweitet. Mit dem kantonalen Betrag von monatlich 450 Franken pro Lernenden werden Betriebe mit Kurzarbeit von nicht gedeckten Lohnkosten sowie von Kosten für überbetriebliche Kurse entlastet.

Zudem hat der Regierungsrat heute auch beschlossen, ab dem 25. März 2020 bis zum 31.Dezember 2020 auf die Erhebung von Verzugszinsen auf Staatssteuern zu verzichten. Die damit verbundenen Einnahmenausfälle belaufen sich auf rund 13 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hat für die Umsetzung dieser Massnahmen – basierend auf § 74 Abs. 3 der Kantonsverfassung – zwei Notverordnungen verabschiedet. Diese werden nun dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet.

Der Bund hat seine Massnahmen Ende letzter Woche präzisiert und ausgeweitet. Er deckt nun folgende Hilfeleistungen ab: Kreditbedürfnisse der Unternehmungen, Kurzarbeit in ausgeweiteter Form (Teilzeit, Befristete, Geschäftsführer, Lehrlinge etc.), Selbständigerwerbende (EO) sowie Unterstützung für Kultur, Sport, Tourismus mittels Direktzahlungen.


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