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13.07.2020

«Dreidrittel-Rettungspaket» im Praxistest

Sozialpartner ziehen positive Zwischenbilanz

Ende letzter Woche trafen sich die Präsidien des Basler Mieterverbands, des HEV Basel-Stadt, des SVIT Basel und des Wirteverbands zu einem Debriefing über das Dreidrittel-Rettungspaket. Ein kurzer Rückblick.

Am 9. April 2020, kurz vor Ostern, haben sich die vier Sozialpartner (Basler Mieterinnen- und Mieterverband, Hauseigentümerverband Basel-Stadt, SVIT beider Basel und Wirteverband) auf ein Dreidrittels-Rettungspaket zur Unterstützung der von den Corona-Massnahmen hart getroffenen Geschäftsmieter geeinigt, was schon fast als historisch bezeichnet werden kann und über die Kantonsgrenze hinaus mehrheitlich auf positive Reaktionen gestossen ist.

Zusätzlich unterstützt durch die Motion Beat Leuthardt und Andreas Zappalà betreffend Mietzinshilfen hat der Regierungsrat zügig einen Ratschlag für einen dringlichen Grossratsbeschluss ausgearbeitet, welcher kantonale Mietzinshilfen in der Grössenordnung von 18 Millionen Franken für die Monate April, Mai und Juni 2020 vorsah. Der Grosse Rat hat dies an der Sitzung vom 13. Mai 2020 einstimmig gutgeheissen.

In der Folge wurde das Finanzdepartement mit der Umsetzung beauftragt und es darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass dies auch sehr zügig an die Hand genommen worden ist. Ebenso wurden offene Fragen unbürokratisch beantwortet und man bekam bei Unklarheiten die notwendige Unterstützung. Dies verdient Respekt und Anerkennung.

Der ursprünglich vorgesehene monatlichen Maximalbetrag von 20'000 Franken wurde seitens Finanzdepartement nicht als Obergrenze verstanden. Somit können auch Betriebe mit einem darüberliegenden Mietzins von der Kantonsbeteiligung profitieren, wobei der Kantonsbeitrag natürlich gedeckelt ist.

Die vier Sozialpartner waren überrascht, dass plötzlich für den Monat Juni nur noch 19 Tage berücksichtigt worden sind, weil der Bundesrat per 19. Juni 2020 die sogenannte «ausserordentliche Lage» aufgehoben hat. Verschiedentlich mussten deshalb Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern neu angepasst werden, und es löste mehr Fragen als Antworten aus.

Im Ratschlag war diese Möglichkeit in Ziffer 9 zwar explizit vorgesehen, wurde dann aber nur unter den Bedingungen auf der Homepage des Finanzdepartments publiziert und ist nicht gross kommuniziert worden, weshalb diese Einschränkung – von aussen betrachtet – etwas «spitzfindig» wirken mag.

Mit Sorge stellen wir fest, dass es immer noch viele Betriebe und Branchen gibt, die aufgrund der Einschränkungen grosse Mühe haben, wirtschaftlich wieder auf Touren zu kommen oder wegen den räumlichen Verhältnissen und den nach wie vor einzuhaltenden Abstandsregeln ihre Lokalitäten nur eingeschränkt nutzen können oder noch gar nicht.

Die Geschäfte können zwar wieder Kundschaft empfangen, haben aber aufgrund der nach wie vor geltenden Einschränkungen weiterhin grosse wirtschaftliche Einbussen hinzunehmen. Die vier Sozialpartner beobachten die Situation genau und werden je nach Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.
In der Zwischenzeit gilt der Aufruf an Mieter und Vermieter, von diesem Dreidrittel-Rettungspaket Gebrauch zu machen und nicht auf eine Lösung auf Bundesebene zu warten.

Sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind, können die Gesuche noch bis spätestens Ende September 2020 eingegeben werden. Die eigens dafür bestimmte Kommission wird sicher- stellen, dass die Gesuche fair und objektiv geprüft werden und auch kein Missbrauch betrieben werden kann.

Es ist den Präsidien der vier Sozialpartnern an dieser Stelle ein Anliegen, dem Finanzdepartement und der eigens dafür eingesetzten Kommission für ihre bisherige Arbeit zu danken.


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