Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
18.07.2020
Freiwillige Zusatzmassnahmen werden begrüsst
Gesichtsvisiere können ergänzend zum Einsatz kommen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Branchenverbände GastroSuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association haben gemeinsam das Schutzkonzept für das Gastgewerbe auf die Gesichtsvisiere hin geprüft.
Sie sind sich einig, dass Visiere kein adäquater Ersatz für eine Schutzmaske sind. Mit Ausnahme des Tessins gilt im Gastgewerbe grundsätzlich keine Schutzmaskenpflicht; zusätzliche Massnahmen sind freiwillig.
Das aktuelle Schutzkonzept für das Gastgewerbe schützt gut vor Ansteckungen. Zentral ist, dass Mitarbeitende und Gäste einen Mindestabstand von 1.5 Metern einhalten. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Meter sorgen die Mitarbeitenden dafür, dass die Kontaktdauer möglichst kurz ist.
Wo zusätzlich Schutzmasken oder Gesichtsvisiere zum Einsatz kommen, ergänzen sie das Schutzkonzept für das Gastgewerbe. Es obliegt den gastgewerblichen Betrieben zu entscheiden, ob sie über die Auflagen hinaus Schutzmassnahmen umsetzen.
Das BAG und die Branchenverbände begrüssen insbesondere den Einsatz von solchen ergänzenden Massnahmen im Gastgewerbe, wobei Schutzmasken einen besseren Schutz bieten als Gesichtsvisiere und deshalb vorzuziehen sind.
- Tessin führt Maskenpflicht für Mitarbeiter ein
- Strengere Regeln für Clubs und Grossbankette
- Müssen Restaurants den Mindestabstand einhalten?
Dossier: Pandemie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7368
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!